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Mobile Sammlung und Entsorgung von Schadstoffen für den Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)

Auftraggeber
Veröffentlicht
29.07.2026
Angebotsfrist
31.08.2026
Mobile Sammlung und Entsorgung von rund 76 Mg/a Schadstoffen

Zeitplan

Veröffentlichung
29.07.26
Fragenfrist
21.08.26
Abgabefrist
31.08.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Lampertheim-Hüttenfeld, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
service@zakb.de
Telefon
+4962568510
Website
https://www.zakb.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Befähigung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Eigenerklärung:
    • Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.
    • Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
    • - Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) - sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.
    • Beschäftigte (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren (2023-2025)
    • Eigenerklärung Russlandbezug (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Russlandbezug
    • Verpflichtungserklärung HVTG (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Mindestanforderung an Referenzen
    • (1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber.
    • (2) Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Vergleichbar sind Leistungen der mobilen Schadstoffsammlung.
    • (3) Wertbar sind Referenzen für ein Einzugsgebiet (je Auftrag) von mindestens 150.000 Einwohner.
    • (4) Wertbar sind Referenzen, die über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht wurden.
    • Die Mindestanforderung an Referenzen ist erfüllt,
    • wenn mindestens 2 der angegebenen Referenzen die o.a. Kriterien (1) bis (4) kumulativ erfüllen.
    • Zusätzliche Hinweise:
    • Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, können Sie diese gerne formlos einreichen. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben bei den benannten Auftraggebern zu prüfen.
    • Sofern Sie noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Fachkunde nachweisen müssen und reichen Sie als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. ein. In jedem Fall müssen die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 - 2025).
    • Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
    • - Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
    • - Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als
    • ein Jahr) vorlegen.
    • - Junge Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG, deren Gründung nicht länger als acht Jahre zurückliegt, sowie Unternehmen, die die oben stehenden Nachweise aus anderen berechtigten Gründen nicht vollständig erbringen können, können gemäß § 45 Abs. 5 VgV stattdessen folgende alternative Nachweise vorlegen:
    • - Geschäftsplan oder testierte Eröffnungsbilanz mit Liquiditätsplanung
    • - Bankbestätigung über eine bestehende Kreditlinie oder verbindliche Finanzierungszusage
    • - Nachweis vorhandener Investorenmittel oder Förderzusagen öffentlicher Stellen
    • - Bürgschaft einer geeigneten Bank oder Versicherung in entsprechender Höhe.
    • Die Eignung des Bieters wird auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der vorgelegten Nachweise beurteilt.

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