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Mobiltrennwände_VE 311

Auftraggeber
Veröffentlicht
02.07.2026
Angebotsfrist
28.07.2026
Die Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz plant auf ihrem südwestlichen Gelände den Neubau eines Forschungs- und Laborgebäudes für das Helmholtz Instituts für translationale Onkologie und Krebsimmuntherapie. Der Neubau HI-TRON bildet den Schlussstein der bereits fertiggestellten Reihe modularer Gebäude (PKZI/KTI/NIC) am Kilian Weg, im Südwesten des Geländes der Universitätsmedizin Mainz. Das Gebäude besteht aus einem rechteckigen Massivbau mit Untergeschoss, Erdgeschoss, 4 Obergeschossen und einer Technikzentrale im Dachgeschoss (5. Obergeschoss). In den Geschossen 1-4 wird der Neubau mit einem geschlossenen, verglasten Brückenbauwerk an den Bestand angeschlossen. Die Fassade besteht aus einer Lochfassade mit Einzelfenstern sowie vereinzelten PR-Fassaden im Eingang und Brückenbereich. Die Hülle wird mit einem WDVS-System gedämmt. Die Technikzentralen befinden sich im UG sowie im OG 5 als Dachgeschoss sowie in einem außenliegenden, frei bewitterten Technikhof. Abmessungen ca. 22 x 26 m; BGF ca. 4.400 m2; Größe Baufeld ca. 2.000 m2 Beschreibung der Baumaßnahme VE 311 Mobile Trennwand Bauwerk - Baukonstruktion: CPV-Code: Mobile Trennwand 45421141-4 Einbau von Trennwänden ca. 10 m Deckenschürzen mit Queraussteifung und Bekleidung, Höhe ca. 61 und 94 cm ca. 1 St Mobile Trennwand, teilautomatisch ca. 14 m² ca. 1 St Mobile Trennwand, teilautomatisch ca. 19 m²
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
02.07.26
Fragenfrist
21.07.26
Abgabefrist
28.07.26
Öffnung
28.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Mainz, Deutschland
Vertragslaufzeit
4 Tage
E-Mail
Vergabe-Bau@unimedizin.de
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Telefon
+49 6131-17-2521
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Website
https://www.unimedizin-mainz.de/index.html
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. (2) Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. 2. Eigenerklärung a) Durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Gefordert werden Angaben, zu in den vergangenen bis zu fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführten vergleichbaren Leistungen, sowie zu den für die ordnungsgemäße Auftragsausführung benötigten Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Der öffentliche Auftraggeber verlangt vor Zuschlagserteilung vom Bieter, dem der Auftrag erteilt werden soll, die Vorlage der geforderten Unterlagen.

  • (1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zumachen über: Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (2) Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. 2. Eigenerklärung a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt124(Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" wurde mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, die Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise einzureichen. Der öffentliche Auftraggeber verlangt vor Zuschlagserteilung vom Bieter, dem der Auftrag erteilt werden soll, die Vorlage der geforderten Unterlagen.

  • (1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Angaben zu machen

    • a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den, bis zu, letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
    • für die wesentlichen Bauleistungen sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis vorzulegen. b) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, unter gesonderter Ausweisung des technischen Leitungspersonals. (2) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann auf folgende Weise erbracht werden: 1. Präqualifikation Durch eine vom öffentlichen Auftraggeber unmittelbar abrufbare Eintragung in das allgemein zugängliche Verzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Entrichtung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann die Vorlage zusätzlicher Bescheinigungen verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis eines anderen Mitgliedstaates wird als Nachweis anerkannt. 2. Eigenerklärung a) Durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Das Formblatt 124 ist vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin sind Angaben zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, sowie zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften zu machen. Auf Verlangen sind mindestens drei Referenznachweise mit Angaben zu Art und Umfang der ausgeführten Leistungen sowie mit einer Bestätigung des jeweiligen Auftraggebers vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 benannten Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung einzureichen. Sofern sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen beruft, sind auf Verlangen entweder die entsprechende Eintragungsnummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 auch für diese Unternehmen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird Bestandteil der Vergabeunterlagen.
  • 1) Aufklärungsfragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz zu stellen. 2) Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen (Ziffer III.1.1, III.1.2, III.1.3) sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A und der Nachweisführung a) Beruft sich der Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung (Eignungsleihe) auf fremde Mittel, Ressourcen, Ausstattungen oder Fähigkeiten (Eignungsmerkmale) anderer Unternehmen, so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die anderen Unternehmen namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die fremden Eignungsmerkmale, auf die er sich beruft, tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen für die anderen Unternehmen die Eignung entsprechend nachzuweisen. b) Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise durch andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) ausführen zu lassen, sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass diese tatsächlich zur Ausführung der vorgesehenen Leistungen zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Darüber hinaus hat der Bieter auf Verlangen die Eignung der Unterauftragnehmer entsprechend dem beschriebenen Verfahren bzw. der Nachweisführung nachzuweisen. c) Beruft sich der Bieter auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so hat der Bieter eine rechtsverbindliche Erklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese im Auftragsfall im Umfang der dem Bieter zur Verfügung gestellten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Leistungsfähigkeit gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. Die Erklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die Berufung auf die Haftpflichtversicherung eines anderen Unternehmens ist ausgeschlossen, soweit der Bieter vom Versicherungsschutz nicht umfasst ist. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft.

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