Veröffentlichung 03.07.26 | Fragenfrist 24.07.26 | Teilnahmefrist 03.08.26 |
Eignungskriterien
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d. i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen. Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert
Angabe des Umsatzes im vom Auftrag abgedeckten Bereich (spezifische Umsatzerlöse) in den letzten drei Geschäftsjahren (2023-2025). Falls für das Geschäftsjahr 2025 noch kein testierter Umsatz vorliegt, genügt für das Jahr 2025 die Angabe gemäß vorläufigem Jahresabschluss, EÜR, BWA oder Ähnlichem. Bei einer Bewerbergemeinschaft werden die entsprechenden Umsätze über alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Teilnahmeantragswertung aufaddiert. Die Umsätze sind dabei je Bewerbergemeinschaftsmitglied zu nennen (jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auszufüllen). Hinweis: Maßgeblich ist der im Bereich Planungsleistungen nach HOAI erzielte Nettoumsatz (d. i. spezifischer Nettoumsatz). Anzugeben ist der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (d. i. durchschnittlicher Nettoumsatz). Der Auftraggeber stellt folgende Mindestanforderung an den Jahresumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft im Bereich Planungsleistungen nach HOAI: Der Umsatz mit Planungsleistungen nach der HOAI muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel mindestens 300.000,00 EUR netto betragen haben. Der Auftraggeber verlangt einen Mindestjahresumsatz im Bereich Planungsleistungen nach HOAI von im Mittel netto 300.000,00 EUR (in Worten: dreihunderttausend Euro). Das Erreichen bzw. Nichterreichen des Mindestjahresumsatzes wird wie folgt ermittelt: Die angegebenen Umsatzerlöse werden addiert und sodann durch 3 dividiert. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzerlöse der jeweiligen Mitglieder addiert. Bei einer Eignungsleihe in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht werden die Umsatzerlöse des Eignungsverleihers mit den Jahresumsätzen des jeweiligen Bewerbers addiert.
Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von: - mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden und - mindestens 2 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) - je Schadensfall 2-fach maximiert. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Nachweis bzw. die Nachweise zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die den oben genannten Kriterien genügt, bzw. eine Erklärung eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall noch vor Zuschlagserteilung vorzuhalten, ist als Anlage D.7_Versicherungsnachweis einzureichen.
Mindestanforderungen an die Referenz Mit dem Teilnahmeantrag ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die Referenz muss folgenden Mindestanforderungen genügen: a) Erbringungszeitraum der Leistung Der Beginn der Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2016 erfolgt sein. Die Leistung muss - mit Ausnahme der LPH 9 - spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbracht worden sein. b) Leistungsumfang der Referenz Der Bieter muss seine Erfahrung mit mindestens einem Referenzauftrag nachweisen, bei welchem die Planungsleistung die Erbringung von Objektplanung für Gebäude i. S. d. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nr. 10.1 zur HOAI für ein Vorhaben betreffend die Errichtung, Sanierung oder Um-Nutzung einer Wohn- oder Betreuungseinrichtung für vulnerable Personengruppen (z. B. wohnungslose Frauen, Frauenhäuser, Übergangsheime für Geflüchtete, betreutes Wohnen für Suchtkranke) gewesen ist und alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 sowie prägende Teile der Leistungsphase 7 umfasst haben. c) Maßstab der Referenz Das Projekt muss mindestens 25 Wohneinheiten oder eine vergleichbare Nutzfläche von mindestens 1.000 m² Wohn-/Aufenthaltsfläche umfasst haben.
Bewertung der Referenzen: Als wertungsfähige Referenzleistungen werden nur Referenzen anerkannt, welche die Mindestanforderungen an die Referenz (Ziffer 3.1.1. der Unterlage B.1_Eignungskriterien und Erläuterungen) vollständig erfüllen. Jeder Bewerber kann so viele Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch maximal drei Referenzen bewerten. Es werden folgende Kriterien bewertet: Die Referenz betrifft ein Objekt aus dem Bereich Einrichtung der sozialen Infrastruktur. Das könnten z.B. Jugendherbergen, Asylheime, Übernachtungshäuser oder Frauenhaus / Übergangswohnung für Gewaltopfer sein. Ja = 20 Punkte Nein = 0 Punkte Das Projekt umfasste sicherheitsrelevante Planungsaspekte (getrennte Zugänge, Rückzugsräume, schützende Gebäudestrukturen, getrennte Bereiche für verschiedene Nutzergruppen). Ja = 10 Punkte Nein = 0 Punkte Das Vorhaben war zu wesentlichen Teilen zuschussgefördert und der Bieter hat bei Beantragung und Abrechnung aktiv mitgewirkt. Ja = 10 Punkte Nein = 0 Punkte Das Bauvorhaben erfolgte in mehreren Bauabschnitten oder bei laufendem Bewohnerbetrieb. Ja = 20 Punkte Nein = 0 Punkte Es war ein vorgegebenes Raumprogramm eines öffentlichen Auftraggebers oder Trägers zu erfüllen (nicht freie Planung). Ja = 10 Punkte Nein = 0 Punkte Nachweisbare Erfahrung mit Nutzenden-Beteiligung oder Beteiligung sozialer Fachkräfte im Planungsprozess. Ja = 5 Punkte Nein = 0 Punkte Das Bauvorhaben erforderte Erfahrung mit nachhaltigem Bauen im Einklang mit Brandschutz und Barrierefreiheit bei Bestandsgebäuden. Ja = 10 Punkte Nein = 0 Punkte Das Referenzprojekt erhielt eine Auszeichnung oder besondere Anerkennung oder wurde als Referenz für qualitätsvollen sozialen Wohnungsbau herangezogen. Ja = 5 Punkte Nein = 0 Punkte
Zuschlagskriterien
Preis
Organisation und Erfahrung des Projektteams
Arbeitsaufgabe
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