Veröffentlichung 07.08.26 | Fragenfrist 02.09.26 | Abgabefrist 09.09.26 | Öffnung 09.09.26 | Vertragsbeginn 01.03.27 |
Eignungskriterien
Es ist eine Erklärung entsprechend § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 9 VgV, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderung: Probefahrzeug, Spezialkescher und Siebsätze gemäß PERLODES-Handbuch, hochauflösendes Stereomikroskop Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung mit Auflistung der technischen Ausrüstung erbracht werden.
Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadensfalls mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen und mindestens 500.000,00 EUR für Sachschäden betragen. Der Nachweis kann erbracht werden durch eine aktuelle und gültige Versicherungsbescheinigung.
Es sind Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, entsprechend § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 VgV mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderungen: - ein/e regionalfaunistisch im aquatischen Bereich tätige/r Entomolog*in, Malakolog*in oder Crustaceenkundler*in mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung als Teamleiter*in, - regionalfaunistisch im aquatischen Bereich tätigen Entomolog*innen, Malakolog*innen oder Crustaceenkundler*innen mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung und vertieften taxonomischen Kenntnissen auf Artniveau als Erstbestimmer*innen - ein/e erfahrene/r Hydrobiolog*in (Entomolog*in, Malakolog*in, Crustaceenkundler*in) mit mindestens fünfjähriger Erfahrungen in der artgenauen Bestimmung des Makrozoobenthos im norddeutschen Tiefland und in der Bewertung von Fließgewässern nach PERLODES im Rahmen der Gewässerüberwachung der Länder gemäß WRRL in den zurückliegenden fünf (5) Jahren Der Nachweis kann erbracht werden durch: - einen Referenznachweis, dieser ist mittels Eigenerklärung in Form einer Liste (unter Benennung der Auftragsbezeichnung, Angabe des Erbringungsjahres, Angabe Tätigkeitsschwerpunkt) zu erbringen. Es sind mindestens drei Referenzleistung (entgeltliche und nicht-entgeltliche Aufträge wie z. B. auch Gutachten, Veröffentlichungen in Fachzeitschriften), die in dem laufenden Kalenderjahr [2025] und in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren [2024,2023, 2022, 2021,2020] fertiggestellt wurden (Abnahme der Daten und Berichtlegung ist erfolgt). Noch laufende Aufträge werden nicht berücksichtigt.
Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, entsprechend § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 VgV mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderung: Taxonomisches Fachpersonal, das zur Bearbeitung des Auftrags obligatorisch und aktiv als Erstbestimmer*in einbezogen wird, mit überregionaler zoologisch-systematischer und faunistischer Expertise, insbesondere als Entomolog*in, Malakolog*in, Crustaceenkundler*in, Oligochaetenkundler*in u.s.w. mit Spezialisierung auf eine oder wenige systematische Gruppen des Makrozoobenthos und langjähriger Arbeitserfahrung auf seinem Spezialgebiet. Der Nachweis kann erbracht werden durch: Auflistung des/der Taxonom*innen und Benennung von jeweils mindestens zwei (2) Veröffentlichungen aus den letzten zehn (10) Jahren in zoologisch-systematischen und faunistischen Zeitschriften.
Zuschlagskriterien
Angebotspreis: Der Zuschlag fällt auf unter allen Angeboten, welche die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen, auf jenes mit dem niedrigsten Preis.
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