Unterbrechungsfreie Stromversorgung 60 kVA, 17UV Standverteiler unterschiedlicher Breite und Netzversorgungen, 1000m NYCWY von 50m²bis 185m², 185m Steigleiter,1.300,00m Kabelrinne, 640m Kabelbühne geschlossen weiß, 52.000m Kabel und Leitungen, 87stck.CEE Steckdosen 16A, 2.000Stck. Schukosteckdosen, 1.100m Brüstungskanal, 4.400Stck. Sammelhalter, 828 Leuchten, 770 Stck Doppeldatendosen, 90.000,00 m Cat 7 Leitungen, 270m LWL Leitung, 40 Stck. VKA 2 Kästen, 13 Stck. EDV Schränke 42HE, 1stck Sicherheitsbeleuchtungszentrale, 4 Stck Unterstationen, 144 RZL, 132 SI Leuchten,
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Ausführungsfristen:
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§5Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 28.11.2025 zugehen.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 415 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn.
6 Arbeitstage /Woche
•Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten
•Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer 2-fach Maximierung je
•Versicherungsjahr. Das Bestehen einer derartigen
•Betriebshaftpflichtversicherung bzw. die Verpflichtung zum Abschluss einer
•derartigen Betriebshaftpflichtversicherung vor Zuschlagserteilung ist durch
•Einreichen des Formblatts „Eigenerklärung –
•Betriebshaftpflichtversicherung“ (siehe Anlage zu den WBVBs) mit
•Angebotsabgabe zu bestätigen
•es bedarf keiner gesonderten Unterschrift.
•Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw. alternativ die
•verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. seines
•Versicherungsmaklers über eine entsprechende Deckung, ist erst vor
•Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen
•jedoch noch nicht mit dem Angebot. Bitte beachten: Bei
•Bewerber-/Bietergemeinschaften fordert der Auftraggeber die vorgenannte
•Versicherung von jedem Mitglied! Jedes Mitglied hat deshalb eine
•diesbezügliche Erklärung abzugeben. Wertungsrelevante Unterlagen sind
•von der Nachforderung ausgenommen.
Zur Umsetzung des ab 01.01.2023 geltenden Gesetzes über
die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von
Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz; kurz
•LkSG) ist mit dem Angebot von
•jedem Bieter, Mitglied einer BG oder Unternehmen, dessen Eignung
•herangezogen wird nachfolgende Eigenerklärung abzugeben. Nichtvorliegen
•von Ausschlussgründen a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und
•außerhalb von Deutschland), die unterhalb der einschlägigen gesetzlichen
•Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) oder b. mangels