Zuschlag erteilt am 26. Februar 2026
Veröffentlichung 03.12.25 | Abgabefrist 09.01.26 | Öffnung 09.01.26 |
Eignungskriterien
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder sonstiger Nachweis) einzureichen, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats des Bieters Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung der Bekanntmachung sein.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters wird ein Mindestumsatz (netto, exklusive USt) für die letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) von jeweils mindestens 1,8 Mio. EUR verlangt. Im Freifeld ist der Nettoumsatz entsprechend einzutragen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Eignungsleihegebern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters wird der Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von 6,0 Mio. EUR je Schadensereignis verlangt. Hinweis: Soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, genügt die Erklärung des Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme vor Erteilung des Zuschlags erfolgt und gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird. Zur Bestätigung genügt eine formlose Erklärung.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mindestens drei (3) vergleichbare Referenzen über Multidrahtsägen nachzuweisen. Der Auftraggeber bewertet die Vergleichbarkeit anhand von folgenden Mindestkriterien: Alle Referenzen müssen in den letzten 3 Jahren (zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Versendung der Bekanntmachung des gegenständigen Verfahrens) erbracht worden sein. Alle Referenzen müssen abgeschlossen sein (erfolgreiche Inbetriebnahme muss erfolgt sein). Alle Referenzen müssen eine Multidrahtsäge (Slurry oder Diamantdraht) beinhaltet haben. Als eine (1) Referenz zählt eine eigenständige Multidrahtsäge. Die Lieferung und Inbetriebnahme von bspw. 2 Multidrahtsägen innerhalb eines Auftrages, wird somit als zwei (2) Referenzen gewertet, wenn jede Multidrahtsäge die geforderten Mindestanforderungen erfüllt hat.
Zuschlagskriterien
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