Veröffentlichung 05.03.25 | Fragenfrist 31.03.25 | Teilnahmefrist 07.04.25 | Vertragsbeginn 15.07.25 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung zu den jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften: Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2021-2023) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: 1) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG, nach § 98c Abs. 1 AufenthG, nach § 21 SchwarzArbG sowie Nach § 22 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. 2) Eigenerklärung nach der Sanktions-VO gemäß dem BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022.
Berufs- und/oder Handelsregisterauszug: Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister (Kopie ausreichend).
Umsatz: Eigenerklärung zum Umsatz (gerundet) des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2023), soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Geeignet sind nur Bewerber mit einem durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023) von 3,0 Mio. EUR.
Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Kopie ausreichend). Ausreichend ist auch der Nachweis einer Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird (Kopie ausreichend).
Nachweis eines Qualitätssicherungssystems: Nachweis eines erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungssystems entweder durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN/ISO 9001 (Kopie ausreichend) oder durch eine nachvollziehbare Darstellung der erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen des Bewerbers.
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