•Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Bauleistungen“ liegt der Vergabeunterlage bei.
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•Eigenerklärungen für folgende Eignungsanforderungen sind mit dem Angebot einzureichen:
•> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
•> Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
•> Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
•> Erklärung über die Eintragung im Handelsregister, Eintragung in der Handwerksrolle oder ggf. keine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht
•> Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
•> Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt:
•> Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
•> Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist
•> Oder für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
•> Zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
•> Das keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist.
•> Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen
•> Erklärung, dass sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind
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•Die Bescheinigungen (Nachweise) umfassen die folgenden Angaben:
•> Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
•> Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
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•Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Nachweise mit dem Angebot vorlegen.
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