Frist abgelaufen

Netzersatzanlage für die zukünftige Verkehrsmanagementzentrale (VMZ) Baden-Württemberg

Realisierung einer Netzersatzanlage für die zukünftige Verkehrsmanagement- und Tunnelleitzentrale (VMZ) Baden-Württemberg

Zeitplan

Veröffentlichung
19.12.25
Abgabefrist
29.01.26
Vertragsbeginn
24.03.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Stuttgart, Deutschland
E-Mail
Registratur5@vm.bwl.de
Telefon
+49 711896860
Website
https://www.vm.baden-wuerttemberg.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Bieter müssen mindestens drei Projektreferenzen über die Lieferung und Montage einer Netzersatzanlage nachweisen, wobei mindestens eine der Projektreferenzen zusätzlich die Instandhaltung der gelieferten Projekt-Netzersatzanlage umfassen muss. Jede Projektreferenz über Lieferung und Montage einer Netzersatzanlage muss die nachstehend unter a) bis c) aufgeführten Anforderungen kumulativ erfüllen. Zudem muss eine der Projektreferenzen zusätzlich zu den nachstehenden Mindestanforderungen unter a) bis c) kumulativ die unter d) genannte Mindestanforderung erfüllen

    • a) Netzersatzanlage ist eine nach DIN 6280-13 oder im Leistungsbereich von mindestens 250 kVA
    • b) Netzersatzanlage umfasst auch einen Kraftstofftank und
    • c) Netzersatzanlage umfasste auch die Notstromsteuerung
    • d) Instandhaltung einer Netzersatzanlage, die den vorstehend unter lit.a) bis c) angegebenen Mindestanforderungen entspricht für die Dauer von mindestens zwei Jahren.
    • Die Angaben zu den vorstehend ausgeführten an die Projektreferenzen gestellten Mindestanforderungen sowie zu Bezeichnung, Auftraggebername, Projektzeitraum, Projektbezeichnung sowie Nettoauftragswert der Projektreferenzen müssen als Eigenerklärung in einem Formblatt "NEA-Eigenerklärungen der Bieter zur Eignung" sowie in zugehörigen "NEA-Referenzbogen" angegeben werden. Je Projektreferenz ist gesondert ein Formblatt "NEA-Referenzbogen" auszufüllen.
    • Die Bieter haben zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot den Nachweis über das Bestehen einer Berufshaft- und Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von jeweils 2.000.000 € für Personen, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall durch Vorlage einer Kopie der jeweiligen gültigen Versicherungspolice als Bescheinigung nachzuweisen.
    • Alternativ hat der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft sich zu verpflichten, im Auftragsfalle die den vorgenannten Mindestdeckungssummen entsprechende Versicherung für die Vertragsdauer inkl. Gewährleistungszeit abzuschließen. Für diesen Fall ist die Bestätigung des/der Versicherer/s vorzulegen, dass diese/r zum Abschluss der entsprechenden Versicherung/en für den Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft bereit ist/sind.
    • Im Falle von Bietergemeinschaften ist der Nachweis durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist ein von der Vergabestelle hierfür vorgesehenes Formular in der Datei "NEA-Eigenerklärungen der Bieter zur Eignung" auzufüllen.
  • Die Bieter haben zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit ihrem Angebot durch Eigenerklärung einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 900.000,00 Euro im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen. Für die Eigenerklärung ist ein von der Vergabestelle hierfür vorgegebenes Formular in der Datei "NEA-Eigenerklärungen der Bieter zur Eignung" auszufüllen.

  • Es ist der Nachweis darüber zu erbringen, dass das Unternehmen im Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (Eignungsleihe), ist die vorbenannte Erklärung auch durch den eignungsleihgebenden Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

  • Es ist der Nachweis darüber zu erbringen, dass das Unternehmen im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (Eignungsleihe), ist die vorbenannte Erklärung auch durch den eignungsleihgebenden Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

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Kalkulation78 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage37 KB24 Seiten
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