Frist abgelaufen

Neuanmietung eines Gymnasiums inkl. Außenanlagen und Sporthalle im Stadtbezirk Köln-Nippes

Die Stadt Köln (im Folgenden: Auftraggeber) beabsichtigt die Anmietung Neuanmietung eines Gymnasiums inkl. Außenanlagen und Sporthalle im Stadtbezirk Köln-Nippes. Zu diesem Zweck sollen Flächen von einem Investor nach Vorgaben und Anforderungen des Auftraggebers geplant und errichtet und auf Grundlage eines langfristigen Mietvertrages dem Auftraggeber spätestens zum 02.05.2031 zur Nutzung überlassen werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
06.12.24
Teilnahmefrist
08.01.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Köln, Deutschland
Vertragslaufzeit
20 Tage
E-Mail
d-vergabe@gvw.com
Telefon
+49 211566150

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Referenzen für die Objektplanung: Der Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft muss mindestens zwei und kann maximal drei vergleichbare Referenzen für die Objektplanung vorlegen. Andernfalls wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen (Mindestkriterium). Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen: - Planungsleistungen, die kumulativ die Kostengruppen 300 Bauwerk (Baukonstruktionen) sowie 400 Bauwerk (technische Anlagen) gemäß DIN 276:2018-12 abdecken, - geplantes Bauprojektvolumen von mindestens 5.000.000,00 EUR netto, - Bruttogeschossfläche (BGF) gemäß DIN277:2021-08 von mindestens 2.500 m², - Es wurden mindestens die Leistungsphasen 2-4 gem. § 34 HOAI erbracht - Fertigstellung der wesentlichen Planungsleistungen nach dem 1. Januar 2016 erfolgt sein. - Die Planung muss folgende Bereiche betreffen: o große Sonderbauten mit überwiegend öffentlichem Nutzungsanteil oder o von öffentliche Bauten und nicht öffentlichen Bauten mit der Kombination von mind. 3 dem Schulbau vergleichbaren Funktionen wie 1.) Versammlungsstätte 2.) Bildung 3.) Kultur 4.) Verwaltung 5.) Sportstätte Vergleichbare und somit wertungsfähige Referenzen können Wertungspunkte erzielen. Die Verteilung der Punkte kann der Anlage 2 Eignungsmatrix entnommen werden.

  • Referenzen für Bauleistungen: Der Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft muss mindestens zwei und kann maximal drei vergleichbare Referenzen für erbrachte Bauleistungen vorlegen. Andernfalls wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen (Mindestkriterium). Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen: - Bauprojektvolumen von mindestens 10.000.000,00 EUR netto, - Bruttogeschossfläche (BGF) gemäß DIN277:2021-08 von mindestens 5.000 m², - Nutzungsart: gewerbliche oder behördliche Nutzung, z.B. Büro- oder Verwaltungsgebäude, - Neubau inkl. Standortbeschaffung oder umgebauter Bestand eines im Eigentum befindlichen Gebäudes, - Im Rahmen des Projektes müssen die Leistungsbereiche Planung und Koordination der Ausführung durchgeführt worden sein. - Fertigstellung (= rechtsgeschäftliche Abnahme) des Gebäudes nach dem 01. Januar 2014. Vergleichbare und somit wertungsfähige Referenzen können Wertungspunkte erzielen. Die Verteilung der Punkte kann der Anlage 2 Eignungsmatrix entnommen werden.

  • Referenzen für Vermieterleistungen inkl. Betrieb: Der Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft muss mindestens zwei und kann maximal drei vergleichbare Referenzen für erbrachte Vermieterleistungen inkl. Betrieb vorlegen. Andernfalls wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen (Mindestkriterium). Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen: - Betrieb und Vermietung von Hochbauten mit einer Mietfläche von mindestens 3.000 m² mit vergleichbarem Leistungsumfang, - mind. 10 Jahre Laufzeit und - Beginn des Mietzeitraums vor dem 01.08.2022. Vergleichbare und somit wertungsfähige Referenzen können Wertungspunkte erzielen. Die Verteilung der Punkte kann der Anlage 2 Eignungsmatrix entnommen werden.

  • Grundstückserklärung gemäß Vordruck 2: Der Bewerber hat für jedes von ihm angebotene Grundstück unter Verwendung des Vordrucks 2 eine Grundstückserklärung sowie einen Grundbuchauszug einzureichen. Der Bewerber hat im Rahmen des Vordruckes 2 Grundstückserklärung zu erklären, dass die folgenden Mindestkriterien erfüllt sind: - Grundstück: Lage: Das Grundstück muss sich vollständig innerhalb des in der Anlage 1 Auswahlgebiet eingezeichneten Auswahlgebietes ("Suchradius") befinden. ("Lagenachweis"). - Grundstück: Fläche und Zuschnitt Wenn die Sporthalle (BGF ca. 2000m2) auf einem separaten Grundstück liegt, muss diese dieses in 500m Gehweg oder in 5 Gehminuten vom Schulgebäude aus erreichbar sein. - Grundstück: Städtebauliche Einbindung: Die Erschließung vom öffentlichen Straßennetz muss möglich, die Anbindung an das öffentliche Leitungsnetz muss herstellbar sein. - Massenstudie: Durch den Bewerber muss plausibel dargestellt werden, dass eine Bebauung des Grundstücks im planungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmen grundsätzlich möglich erscheint und der Nutzerbedarf unter Beachtung raumprogrammatischer und funktionaler Anforderungen des Auftraggebers grundsätzlich auf dem angebotenen Grundstück realisiert werden kann. Ein überschlägiger geometrisch-räumlicher Nachweis der grundsätzlichen Machbarkeit ist zu führen ("Machbarkeitsnachweis"), eine planerische Darstellung anhand Grundrissdiagramm(en) (mindestens Haupteingangsebene und ein Regel- Obergeschoss Maßstab 1:500) ist hierfür ausreichend. - Schulhof: Die Schulhoffläche kann mind. zur Hälfte (50%) mit direktem Bezug zur Haupterschließungsebene angeordnet werden. - Stellplätze: Die Stellplätze für Fahrräder (und Roller) liegen auf dem Grundstück, auf welchem sich das Schulgebäude befindet. Sofern der Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht Eigentümer des Grundstücks/der Grundstücke ist, hat er eine Grundstückserklärung des Fremdeigentümers unter Verwendung des Vordrucks 3 sowie einen Grundbuchauszug einzureichen.

  • Aktueller Handelsregisterausdruck: Es ist für den Bewerber, für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jedes benannte Nachunternehmen ein aktueller (= im Zeitpunkt der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate) Handelsregisterausdruck bzw. ein vergleichbares Dokument für Personengesellschaften (bspw. Partnerschaftsgesellschaften) vorzulegen

  • Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis einer bestehenden, alle Leistungspflichten des Vermieters umfassenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Mindestkriterium: Deckungssumme pro Versicherungsjahr für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR. Alternativ ist eine durch den Bewerber auf eigener Unterlage zu erstellende Eigenerklärung, dass eine bereits bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung im Fall des Zuschlags entsprechend erhöht oder eine Projektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird, vorzulegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied).

Zuschlagskriterien

  • Angebotspreis (Wertungspreis) gemäß Preisblatt: Bewertet wird der Angebotspreis (Wertungspreis) gemäß Preisblatt (Vordruck 10). Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 100 Punkten. Angebote, die den niedrigsten Angebotspreis um 50% übersteigen erhalten 0 Punkte. Die Punkteverteilung für die weiteren Bieter erfolgt dann in der Weise, dass die prozentuale Differenz des Angebotspreises des Bieters und des niedrigsten Angebotpreises ermittelt wird. Die Höchstpunktzahl von 100 Punkten wird um diesen Prozentsatz gemindert.

  • Qualität: Die Qualität wird anhand der Unterkriterien 2a-2d bewertet. Für das Zuschlagskriterium können maximal 100 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt auf die Unterkriterien 2a-2d verteilen: 2a Grundstück und städtebauliche Einbindung (max. 15% von 100 Punkten), 2b Kubatur, Fassade (max. 10% von 100 Punkten), 2c Außenanlagen/ Freianlagen (Schulhof) (max. 15% von 100 Punkten), 2d Innenraumgestaltung: Licht/ Luft/ Farbe/ Materialien (max. 60% von 100 Punkten). Die Punkteverteilung innerhalb der Unterkriterien erfolgt entsprechend der Wertungsmatrix (Anlage 5). Eine Bewertung mindestens eines der Kriterien 2a bis 2d zum Zuschlagskriterium "Qualität" mit 0 Punkten führt zum Ausschluss des verbindlichen Angebotes.

  • Funktionalität: Die Funktionalität wird anhand der Unterkriterien 3a-3c bewertet. Für das Zuschlagskriterium können maximal 100 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt auf die Unterkriterien 3a-3c verteilen: 3a Zugänglichkeit und ÖPNV Anbindung (äußere Erschließung)(max. 15% von 100 Punkten), 3b Funktionale Zusammenhänge innere Erschließung (max. 25% von 100 Punkten), 3c Umsetzung der Bedarfsplanung, Raumfolgen (Planung) (max. 60% von 100 Punkten), Die Punkteverteilung innerhalb der Unterkriterien erfolgt entsprechend der Wertungsmatrix (Anlage 5). Eine Bewertung mindestens eines der Unterkriterien 3a-3c zum Zuschlagskriterium "Funktionalität" mit 0 Punkten führt zum Ausschluss des verbindlichen Angebotes.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung203 KB24 Seiten
Eignungskriterien89 KB4 Seiten
Preisblatt42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB16 Seiten
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