Veröffentlichung 09.12.24 | Teilnahmefrist 09.01.25 |
Eignungskriterien
Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz netto (aus Leistungen der Objektplanung, §§ 33 ff. HOAI): Es muss ein durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz netto (aus Leistungen der Objektplanung, §§ 33 ff. HOAI) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt werden, der mindestens 750.000,00 EUR beträgt. Wird dieses Mindestkriterium nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Personelle Ausstattung: Mindestkriterium: Mindestens zwei beschäftigte Architekten und Fachplaner mit jeweils mindestens 5 Jahren Berufserfahrung (Stichtag: Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge). Wird dieses Mindestkriterium nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Es ist ein Nachweis des/der planenden Architekten und/ oder Fachplaner vorzulegen, die Berufsbezeichnung "Architekt*in" und/oder "Fachplaner*in" führen zu dürfen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig werden zu dürfen.
Referenzen für die Objektplanung: Der Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft muss mindestens zwei und kann maximal drei vergleichbare Referenzen für die Objektplanung vorlegen. Andernfalls wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen (Mindestkriterium). Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen: - Planungsleistungen, die kumulativ die Kostengruppen 300 Bauwerk (Baukonstruktionen) sowie 400 Bauwerk (technische Anlagen) gemäß DIN 276:2018-12 abdecken, - geplantes Bauprojektvolumen von mindestens 5.000.000,00 EUR netto, - Bruttogeschossfläche (BGF) gemäß DIN277:2021-08 von mindestens 2.500 m², - Es wurden mindestens die Leistungsphasen 2-4 gem. § 34 HOAI erbracht - Fertigstellung der wesentlichen Planungsleistungen nach dem 1. Januar 2016 erfolgt sein. - Die Planung muss folgende Bereiche betreffen: o große Sonderbauten mit überwiegend öffentlichem Nutzungsanteil oder o von öffentliche Bauten und nicht öffentlichen Bauten mit der Kombination von mind. 3 dem Schulbau vergleichbaren Funktionen wie 1.) Versammlungsstätte 2.) Bildung 3.) Kultur 4.) Verwaltung 5.) Sportstätte Vergleichbare und somit wertungsfähige Referenzen können Wertungspunkte erzielen. Die Verteilung der Punkte kann der Anlage 2 Eignungsmatrix entnommen werden.
Referenzen für Bauleistungen: Der Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft muss mindestens zwei und kann maximal drei vergleichbare Referenzen für erbrachte Bauleistungen vorlegen. Andernfalls wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen (Mindestkriterium). Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen: - Bauprojektvolumen von mindestens 10.000.000,00 EUR netto, - Bruttogeschossfläche (BGF) gemäß DIN277:2021-08 von mindestens 5.000 m², - Nutzungsart: gewerbliche oder behördliche Nutzung, z.B. Büro- oder Verwaltungsgebäude, - Neubau inkl. Standortbeschaffung oder umgebauter Bestand eines im Eigentum befindlichen Gebäudes, - Im Rahmen des Projektes müssen die Leistungsbereiche Planung und Koordination der Ausführung durchgeführt worden sein. - Fertigstellung (= rechtsgeschäftliche Abnahme) des Gebäudes nach dem 01. Januar 2014. Vergleichbare und somit wertungsfähige Referenzen können Wertungspunkte erzielen. Die Verteilung der Punkte kann der Anlage 2 Eignungsmatrix entnommen werden.
Referenzen für Vermieterleistungen inkl. Betrieb: Der Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft muss mindestens zwei und kann maximal drei vergleichbare Referenzen für erbrachte Vermieterleistungen inkl. Betrieb vorlegen. Andernfalls wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen (Mindestkriterium). Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen: - Betrieb und Vermietung von Hochbauten mit einer Mietfläche von mindestens 3.000 m² mit vergleichbarem Leistungsumfang, - mind. 10 Jahre Laufzeit und - Beginn des Mietzeitraums vor dem 01.08.2022. Vergleichbare und somit wertungsfähige Referenzen können Wertungspunkte erzielen. Die Verteilung der Punkte kann der Anlage 2 Eignungsmatrix entnommen werden.
Grundstückserklärung gemäß Vordruck 2: Der Bewerber hat für jedes von ihm angebotene Grundstück unter Verwendung des Vordrucks 2 eine Grundstückserklärung sowie einen Grundbuchauszug einzureichen. Der Bewerber hat im Rahmen des Vordruckes 2 Grundstückserklärung zu erklären, dass die folgenden Mindestkriterien erfüllt sind: - Grundstück: Lage: Das Grundstück muss sich vollständig innerhalb des in der Anlage 1 Auswahlgebiet eingezeichneten Auswahlgebietes ("Suchradius") befinden. ("Lagenachweis"). - Grundstück: Fläche und Zuschnitt Wenn die Sporthalle (BGF ca. 2000m2) auf einem separaten Grundstück liegt, muss diese dieses in 500m Gehweg oder in 5 Gehminuten vom Schulgebäude aus erreichbar sein. - Grundstück: Städtebauliche Einbindung: Die Erschließung vom öffentlichen Straßennetz muss möglich, die Anbindung an das öffentliche Leitungsnetz muss herstellbar sein. - Massenstudie: Durch den Bewerber muss plausibel dargestellt werden, dass eine Bebauung des Grundstücks im planungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmen grundsätzlich möglich erscheint und der Nutzerbedarf unter Beachtung raumprogrammatischer und funktionaler Anforderungen des Auftraggebers grundsätzlich auf dem angebotenen Grundstück realisiert werden kann. Ein überschlägiger geometrisch-räumlicher Nachweis der grundsätzlichen Machbarkeit ist zu führen ("Machbarkeitsnachweis"), eine planerische Darstellung anhand Grundrissdiagramm(en) (mindestens Haupteingangsebene und ein Regel- Obergeschoss Maßstab 1:500) ist hierfür ausreichend. - Schulhof: Die Schulhoffläche kann mind. zur Hälfte (50%) mit direktem Bezug zur Haupterschließungsebene angeordnet werden. - Stellplätze: Die Stellplätze für Fahrräder (und Roller) liegen auf dem Grundstück, auf welchem sich das Schulgebäude befindet. Sofern der Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht Eigentümer des Grundstücks/der Grundstücke ist, hat er eine Grundstückserklärung des Fremdeigentümers unter Verwendung des Vordrucks 3 sowie einen Grundbuchauszug einzureichen.
Zuschlagskriterien
Angebotspreis (Wertungspreis) gemäß Preisblatt: Bewertet wird der Angebotspreis (Wertungspreis) gemäß Preisblatt (Vordruck 10). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximale Punktzahl (100% von 60 Punkten, also 60 Punkte). Angebote, die den niedrigsten Wertungspreis um 50% übersteigen erhalten 0 Punkte. Berechnung auf zwei Kommastellen kaufmännisch gerundet. Die Punkteverteilung für die weiteren Bieter erfolgt dann in der Weise, dass die prozentuale Differenz des Wertungspreises des Bieters und des niedrigsten Wertungspreises ermittelt wird. Die Höchstpunktzahl von 60 Punkten wird um diesen Prozentsatz gemindert.
Qualität: Die Qualität wird anhand der Unterkriterien 2a-2d bewertet. Für das Zuschlagskriterium Qualität können maximal 20 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt auf die Unterkriterien 2a-2d verteilen: 2a Grundstück und städtebauliche Einbindung (max. 15% von 20 Punkten), 2b Kubatur und Fassade (max. 10% von 20 Punkten), 2c Außenanlagen/Freianlagen (Schulhof) (max. 15% von 20 Punkten) ("Außenanlagen"). 2d Innenraumgestaltung: Licht/ Luft/ Farbe/ Materialien (max. 60% von 20 Punkten) ("Gestaltung"). Die Punkteverteilung innerhalb der Unterkriterien erfolgt entsprechend der Wertungsmatrix (Anlage 5). Eine Bewertung mindestens eines der Kriterien 2a bis 2d zum Zuschlagskriterium "Qualität" mit 0 Punkten führt zum Ausschluss des verbindlichen Angebotes.
Funktionalität: Die Funktionalität wird anhand der Unterkriterien 3a-3c bewertet. Für das Zuschlagskriterium "Funktionalität" können maximal 20 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt auf die Unterkriterien 3a-3c verteilen: 3a Zugänglichkeit und ÖPNV Anbindung ("äußere Erschließung"), (max. 15% von 20 Punkten). 3b Funktionale Zusammenhänge und innere Erschließung ("innere Erschließung") (max. 25% von 20 Punkten). 3c Umsetzung der Bedarfsplanung und Raumfolgen ("Planung") (max. 60% von 20 Punkten). Die Punkteverteilung innerhalb der Unterkriterien erfolgt entsprechend der Wertungsmatrix (Anlage 5). Eine Bewertung mindestens eines der Unterkriterien 3a-3c zum Zuschlagskriterium "Funktionalität" mit 0 Punkten führt zum Ausschluss des verbindlichen Angebotes.
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