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Neuaufschluss Straße Stresow

Auftraggeber
Veröffentlicht
26.06.2026
Angebotsfrist
Die Ortslage Stresow soll infrastrukturell erschlossen werden. An dieser Maßnahme sind 4 Auftraggeber beteiligt, der Landkreis Jerichower Land als Baulastträger der Kreisstraßen und der diesbezüglichen Oberflächenentwässerung, die Stadt Möckern als Baulastträger einer Straße und der Gehwege sowie der diesbezüglichen Oberflächenentwässerung, die Heidewasser Magdeburg GmbH als Trinkwasserversorger im Ort sowie der Wasserverband Burg als Träger der Abwasserbeseitigung. Die Auftraggeber wollen die Planung an ein Planungsbüro / ARGE vergeben. Der Auftraggeber wird der Wasserverband Burg sein. Seitens des Wasserverbandes Burg liegt bereits eine Entwurfsplanung vor. Die Planung des Wasserverbandes (Abwasserableitung) umfasst die Leistungsphasen 3-9, wobei die Leistungsphase 3 zu überarbeiten ist. Die Planung des Landkreises, der Stadt Möckern (Verkehrsanlagen und der Heidewasser umfassen die Leistungsphasen 2-9. Die Planung soll die örtliche Bauüberwachung beinhalten.

Zeitplan

Veröffentlichung
26.06.26
Teilnahmefrist
21.07.26
Vertragsbeginn
14.12.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Burg, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
ines.hoell@stadt-burg.de
Telefon
03921-921552

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Folgende Eignungskriterien sind zu erfüllen und nachzuweisen und führen sonst zum Ausschluss, siehe Dokument „B2_Eignungskriterien“

    • 1.01 Angaben zum Bewerber: Name, Sitz des Dienstleistungserbringers bei NL auch Hauptsitz, Kontaktdaten, Rechtsform, Zeitraum des Bestehens. Art der Teilnahme: Angabe Einzeloder Bewerbergemeinschaft. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen als Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter. Der oder die bevollmächtigte(n) Vertreter ist/sind zu benennen.
    • 1.02 Berufshaftpflicht gem. § 45 Absatz 1 VgV-Eigenerklärung zum Vorliegen bzw. zum Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen mit Deckungssummen für Personenschäden von 2.500.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 2.500.000 EUR. Mit Vertragsschluss ist eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen und nachzuweisen. Die hieran gestellten Anforderungen sind den Verträgen zu entnehmen, welche den Vergabeunterlagen beiliegen. Bei Bieter-/ Bietergemeinschaft (BG) ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft einzeln zu erbringen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung Personenschäden und sonstige Schäden) ist zusätzlich eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Bestätigung des Versicherers ist spätestens zwei Wochen nach wirksamer Erteilung des Zuschlags des Landkreises Mittelsachsens vorzulegen.
    • 1.03 Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, die der Bietende an Dritte weiter zu vergeben beabsichtigt (Unteraufträge) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Beabsichtigt der Bietende Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er für die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit dem Angebot alle für die Leistung geforderten Angaben und Nachweise abzugeben und eine Verpflichtungserklärung unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben.
    • 1.04 Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bietende der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Eignungsleihe) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen.
    • Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Eignungsleihe), ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen eine Verpflichtungserklärung mit Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben.
    • Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, sofern er die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Der Nachweis dafür ist dem Angebot beizulegen.
    • 1.05 Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt gem. § 73 Abs.3 VgV.
    • 1.06 Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB § 123 und § 124 bestehen.
    • 1.07 Eigenerklärung zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen.
    • 1.08 Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) - Russland-Sanktionen
    • 1.09 Anerkennung der Vertragsbedingungen
    • Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
    • 2.01 Für die berufliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung in der Verkehrsanlagenplanung ist ein einschlägiger Studienabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren (z. B. Diplom, Bachelor mit anschließendem Master oder gleichwertig) in einer für die ausgeschriebene Leistung geeigneten Fachrichtung vorzulegen. Als geeignete Fachrichtungen gelten insbesondere Maschinenbau, Verkehrstechnik, Tiefbau oder Bauingenieurwesen oder vergleichbare Studiengänge, die zur Planung von Verkehrsanlagen befähigen. Der Nachweis ist durch Vorlage entsprechender Abschlussurkunden aus der die Studienrichtung nachzuvollziehen ist zu führen.
    • 2.02 Für die berufliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung in der Ingenieurbauwerke ist ein einschlägiger Studienabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren (z. B. Diplom, Bachelor mit anschließendem Master oder gleichwertig) in einer für die ausgeschriebene Leistung geeigneten Fachrichtung vorzulegen. Als geeignete Fachrichtungen gelten insbesondere Bauingenieurwesen, Umwelttechnik, Maschinenbau, Tiefbau oder vergleichbare Studiengänge, die zur Planung von Ingenieurbauwerken befähigen. Der Nachweis ist durch Vorlage entsprechender Abschlussurkunden aus der die Studienrichtung nachzuvollziehen ist zu führen.
    • Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
  • 3.01 Der Bieter weist mindestens ein Referenzprojekt für die Planung der Verkehrsanlagen mit folgenden Mindestbedingungen nach

    • a) Einstufung in Honorarzone III oder höher nach HOAI § 48 HOAI
    • b) die Inbetriebnahme erfolgte nach dem 01.01.2018
    • c) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte bis spätestens zum Einreichungstermin gemäß der Bekanntmachung
    • d) durch den Bieter wurden mindestens die Leistungsphasen 3, 5 bis 8 gem. § 47 HOAI erbracht
    • e) die anrechenbaren Kosten für die Leistung der Verkehrsanlagen haben mindestens 800.000 Euro (netto) betragen
    • Zusätzlich zu den Angaben auf dem Teilnahmeantrag ist je eine textliche und bildliche Darstellung des Referenzobjektes bzw. des Bauzustandes auf einer Seite DIN A4 zwingend einzureichen.
    • Es kann sich bei den Referenzen 3.01 und 3.02 um dieselbe Referenz handeln.
    • 3.02 Der Bieter weist mindestens ein Referenzprojekt für die Ingenieurbauwerke mit folgenden Mindestbedingungen nach:
    • a) Einstufung in Honorarzone III oder höher nach HOAI § 44 HOAI
    • b) die Inbetriebnahme erfolgte nach dem 01.01.2018
    • c) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte bis spätestens zum Einreichungstermin gemäß der Bekanntmachung
    • d) durch den Bieter wurden mindestens die Leistungsphasen 3, 5 bis 8 gem. § 43 HOAI erbracht
    • e) die anrechenbaren Kosten für die Leistung der Ingenieurbauwerke haben mindestens 1.000.000 Euro (netto) betragen Zusätzlich zu den Angaben auf dem Teilnahmeantrag ist je eine textliche und bildliche Darstellung des Referenzobjektes bzw. des Bauzustandes auf einer Seite DIN A4 zwingend einzureichen.
    • Es kann sich bei den Referenzen 3.01 und 3.02 um dieselbe Referenz handeln.

Zuschlagskriterien

  • PROJEKTORGANISATION: Mögliche Punkte: 1 bis 5 Wichtungszahl: 20 Die einzelnen Zuschlagskriterien sind separat im Dokument "B3_Zuschlagskriterien" beschrieben und erläutert.

  • AUSEINANDERSETZUNG MIT DER AUFGABENSTELLUNG

    • a) Kostenbewusste Planung und Umsetzung: Mögliche Punkte: 1 bis 5, Wichtungszahl: 10
    • b)Nachhaltigkeit: Mögliche Punktzahl 1 bis 5, Wichtungszahl: 10
    • c) Identifizierte Planungsrisiken und Zielkonflikte sowie deren Umgang: Mögliche Punktzahl: 1 bis 5, Wichtungszahl: 15
    • d) Identifikation von Optimierungspotenzialen : Mögliche Punktezahl: 1 bis 5, Wichtungszahl: 15
    • Die einzelnen Zuschlagskriterien sind separat im Dokument "B3_Zuschlagskriterien" beschrieben und erläutert.
  • HONORAR: Mögliche Punktezahl: 1 bis 5, Wichtungszahl: 30 Die einzelnen Zuschlagskriterien sind separat im Dokument "B3_Zuschlagskriterien" beschrieben und erläutert.

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf287 KB8 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage56 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen24 KB6 Seiten
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