Die Adolph-Kolping-Berufsschule ist eine private Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit aktuell ca. 330 Schülerinnen und Schülern und hat sich zur größten Förderberufsschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Oberfranken entwickelt.
Aktuell ist die Schule an zwei Standorten in Bamberg beheimatet. Da die Mietverträge auslaufen und um die Standorte synergetisch zusammenzuführen soll ein neues Schulhaus errichtet werden.
Folgende Ziele sind bei der Planung des Neubau der Adolph-Kolping-Berufsschule zu verfolgen:
- Qualitätvolle Organisation und Gestaltung eines alltagstauglichen Gebäudes das den Anforderungen von Jugendlichen und Erziehungspersonal gleichermaßen gerecht wird und das Wohlbefinden der Nutzer fördert.
- Berücksichtigung einer baulich-technischen Schnittstelle für spätere Kapazitätserweiterungen.
- Planung eines mittleren Ausstattungsstandards
- Berücksichtigung der Vorgaben und Anforderungen der übergeordneten Behörden und Fördermittelgeber (Regierung von Oberfranken, Stadtverwaltung Bamberg)
- Die Planung muss alle Aspekte der Nachhaltigkeit (sozial - ökologisch - ökonomisch) beachten:
--- Kostenbewusste Planung hinsichtlich Bau, Betrieb und Instandhaltung
--- Ressourcenschonender Umgang mit Materialien, bevorzugter Einsatz nachwachsender Rohstoffe, Vermeidung von Schadstoffen in den Materialien
--- Energetische Optimierung hinsichtlich Nutzung und Verbrauch
- Berücksichtigung der einschlägigen Gesetze, Normen, Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik (u. a. BauGB, BayBO, GEG, DIN 18040-1 und -3, Vorschriften der Unfallverhütung, etc.)
(Auszug aus den Erläuterungen zum Raumprogramm vom 30.09.2022):
Die neuen Räumlichkeiten sollen eine räumliche Nähe zwischen den Fachpraxisräumen und den allgemeinen Klassenzimmern aufweisen um eine enge Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten (= Lernfeldunterricht).
Weiterhin müssen die Räumlichkeiten Rückzugsmöglichkeiten bieten und flexibel eingesetzt werden können, um den Ansprüchen an eine moderne, offene Schule gerecht zu werden. Die Schule soll zum einen Unterricht in angeleiteter Form ermöglichen, zum anderen aber ebenso
Rückzugsmöglichkeiten bieten, so dass jeder Schüler nach individueller Bedürfnislage lernen kann.
Unterrichtsmaterialien müssen vor Ort gelagert werden können, um flexibel auf die Bedürfnisse der Schüler eingehen zu können. Versäumtes nacharbeiten, während der autistische Schüler nebenan in Ruhe einen Text liest, die nicht verstandenen Aufgaben nochmals mit einem Mitschüler durchgehen, sich im Internet eine Information zum Unterrichtsthema beschaffen, während der Rest der Klasse in angeleiteter Form sich Unterrichtsinhalten widmet; das alles sollte in den neuen Räumlichkeiten möglich sein, ohne dass das Klassenzimmer in aufwändiger Weise umgeräumt und umgestaltet werden muss.
Es ist in einer Schule zur individuellen Förderung unbedingt notwendig, dass möglichst viele Lerninseln und Rückzugsmöglichkeiten vorhanden sind; an diesen Stellen muss ausreichend Lagerfläche für schulische Materialien vorhanden sein, um den individuellen Bedürfnissen der Schüler gerecht zu werden und somit schulischen Erfolg zu sichern.
Aufgrund der hohen Förderfähigkeit des Projekts beabsichtigt der Fördermittelgeber, unmittelbar nach Beginn der Leistungen der Fachplaner einen Termin zur Abstimmung mit allen Projektbeteiligten anzusetzen, um einen Maßnahmenkatalog für die förderfähigen Maßnahmen festzulegen.
Folgende Flächen sind zu beplanen
- den Neubau der Adolph-Kolping-Berufsschule mit einer Nutzungsfläche von ca. 6.535 m2 (HNF 1-6) bzw. einer Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 9.900 m2
- den Neubau einer Sporthalle mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 615 m2
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: April 2026
- Baubeginn: 3. Quartal 2027
- Fertigstellung: 2. Quartal 2031
Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf ca 54,0 Mio. € Brutto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG:
Ca. //
- KG 300 35,3 Mio€ //
- KG 400 9,7 Mio€ //
Ca //
410 1.4Mio€ //
420 1.9 Mio€ //
430 1,0 Mio€ //
440 3,4 Mio€ //
450 0,7 Mio€ //
460 0,3 Mio€ //
470 0,4 Mio€ //
471 ca. 1,5 Mio € //
479 ca, 3,5 Mio € //
480 0,4 Mio€ //
490 0,1 Mio€ //
600 0,8 Mio€ //
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen:
Leistungen der Thermischen Bauphysik inkl. Bauakustik gemäß Anlage 1.2 HOAI
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die
Leistungsphase 3+4 gemäß § HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 5-7 werden stufenweise abgerufen.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt
•1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
•2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
•3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland
•entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV)
•4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
•5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
•6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
•7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
•8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
•9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
•10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
•11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen
•abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer
•Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt
•Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
•Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2022-2024) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 300+400 DIN 276), der
•Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung
•vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen
•1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz
•netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2022 bis 2024 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen
•2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2022 bis 2024 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
•Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft:
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen
•3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren von 2015 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des
•Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Referenzprojekte die vor 2015 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
•Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
•Referenz 1 Berufsschule Funktionsbereich:
•- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde.
•- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Bauvorhaben für Kinder ( KITA, Schule, Berufsschule, Sporthalle )
•- Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300+400 ≥ 35,0 Mio. € brutto.
•- Durch den Bieter wurden die Leistungsphasen 2-7 gemäß Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) Ziffer 1.2.1 HOAI erbracht.
•-Das Referenzprojekt umfasst in der Bearbeitung mehrere Funktionsbereiche (z.B. Verwaltung, Werkstätten aus dem Bereich KFZ, Schreiner, Bäckerei, Hotel ).Mind. drei verschiedene Funktionsbereiche
•- Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
•Referenz 2+3 Holzbau:
•- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde.
•- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um einen Holz- bzw. Holzhybridbau (Holzprimärkonstruktion der Wände Decken Dächer, es werden keine reinen Dachtragwerke bewertet)
•- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Bauvorhaben für Kinder ( KITA, Schule, Berufsschule, Sporthalle )
•- Durch den Bieter wurden die Leistungsphasen 2-7 gemäß Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) Ziffer 1.2.1 HOAI erbracht.
•- Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300+400 ≥ 35,0 Mio. € brutto.
•- Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
•Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz +
•max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + max. 90 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Personelle Besetzung
Fachtechnische Lösungsansätze
Strukturelle Herangehensweise an das Projekt
Gesamteindruck Konzept
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil
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Vergabeunterlagen
Eigenerklärung24 KB4 Seiten
Eignungskriterien156 KB8 Seiten
Preisblatt78 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage37 KB32 Seiten
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