Veröffentlichung 16.07.26 | Teilnahmefrist 17.08.26 | Vertragsbeginn 03.11.26 |
Eignungskriterien
Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften haben ihre Eignung durch Einreichung der nachfolgend im Einzelnen aufgelisteten Eigenerklärungen nachzuweisen. Hierzu sollen die unter Ziffer 2.3 der Bewerbungsbedingungen aufgeführten Formblätter verwendet werden. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Erklärungen von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Zu den geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch Nachweise zu verlangen. ### Befähigung zur Berufsausübung a) Eigenerklärung, dass der Bewerber / das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister); b) Eigenerklärung zur Berechtigung zum Tragen der Berufsqualifikation / Berufsbezeichnung Ingenieur oder Architekt
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein, d.h. für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Referenzen zu benennen. Durch die benannten Referenzen müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sein
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