Frist abgelaufen

Neubau Bildungszentrum Bamberg, Tragwerksplanung, gem. Paragraph 49 ff HOAI 2021, LPH 1-6, bei stufenweiser Beauftragung

Auftraggeber
Veröffentlicht
15.12.2023
Angebotsfrist
Die Handwerkskammer für Oberfranken, mit Sitz in Bayreuth, plant die Errichtung eines Bildungszentrums in Bamberg. Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen der Tragwerksplanung, gem. Paragraph 49 ff HOAI 2021, LPH 1-6 bei stufenweiser Beauftragung. Für den Neubau werden Eigenmittel und öffentliche Fördermittel für eine Nutzfläche von ca. 7.497 m² eingesetzt. Ein Architektenwettbewerb für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und Freianlagen wurde durchgeführt.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
15.12.23
Fragenfrist
10.01.24
Teilnahmefrist
16.01.24
Vertragsbeginn
01.04.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Bayreuth, Deutschland
E-Mail
vgv@meixner-partner.de
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Telefon
+49 82150105-192
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Website
https://www.hwk-oberfranken.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB
    • b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister
    • c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG
    • d) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen
    • e) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt
    • f) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben
    • g) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben
    • h) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften
    • i) Erklärung Bezug Russland.
    • a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 600.000 EUR brutto im Leistungsbild Tragwerksplanung
    • b) Erklärung des Bewerbers zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV: Eigenerklärung im TN-Antrag über das Vorliegen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über 3.000.000 EUR für Personenschäden und über 5.000.000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Vorhandensein oder die Bereitschaft zum Abschluss muss vor Auftragserteilung mit dem Angebot eingereicht werden und darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
  • a) Erklärung d. Bewerbers (Bew.) bzw. der Bewerbergemeinschaft (BG) über die Anzahl der techn. festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (bei 40 h / Woche) (VZ-MA) u. der Führungskräfte (FK) in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2021, 2022, 2023) gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanford. ist ein jährl. Mittel von 6 techn. festangestellten VZ-MA im Leistungsbild Tragwerksplanung (TWP) inkl. GF. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer (UA) im Teilnahmeantrag (TNA) aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. §47 Abs. 1 VgV im TNA unter Anl. 1 ist von den freien MA auszufüllen. b) Angabe der Fachkräfte gem. §46 Abs. 3 Nr. 2 VgV

    • Erklärung d. Bew. über die Berufsqualif. eines GF oder einer FK gem. §75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachl. Anforderungen, wenn in der GF bzw. unter den FK mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen" o.vgl. gem. § 75 VgV im jew. Herkunftsstaat des Bew. (Sitz d. Bew.) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die Ingenieurkammer und Abschlussurkunde m. Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jew. Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichb. fachl. Qualifik. nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
    • c) Die Berufserf. des GF oder der FK [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter b) Berufsqualifikation] im Leistungsbild TWP ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 10 Jahre Berufserfahrung für den GF oder die FK im Leistungsbild TWP.
    • d) Angabe von 2 verschiedenen Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Für die Ref.projekte gelten folgende Mindestanforderungen: Der Ref.zeitraum muss zwischen 01.12.2016-30.11.2023 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 6 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
    • Folg. Wertungskriterien gelten bei den Ref. projekten:
    • — Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE
    • — ggf. Benennung d. UA
    • — ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE/mit dem UA
    • — Projektbezeichn./-beschreibung
    • — Bauvolumen brutto (KG 300 + 400) (max. Punktzahl: Ref. 1 > 27,0 Mio. €, Ref. 2 >= 22,0 Mio. €),
    • — dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen
    • — Honorarzone (volle Punkte bei mind. HZ IV)
    • — AG mit Ansprechpartn., Anschrift, Tel.Nr.
    • Zusatzpunkte (es genügt, wenn die Unterkategorie jew. bei einer der 2 Ref. erfüllt ist) für:
    • — Berufsschule od. Bildungszentrum,
    • — weitgespanntes Tragwerk (Spannweite ≥ 12m), Ref. 1 od. 2, oder aber andere Referenz
    • — Tragsystem in Holzbauweise,
    • — Planung in BIM,
    • — ingenieurtechnische Kontrolle beauftragt und selbst erbracht
    • Sonstiges: vollständ. Proj.darst der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform
    • e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.proj. anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
    • Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neuen Büro besteht.

Zuschlagskriterien

  • A) Projektteam (inkl. Unterkriterien)

  • B ) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (inkl. Unterkriterien)

  • C) Honorar

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