Frist abgelaufen

Neubau der Feuerwache Burgsteinfurt - hier: Rohbauarbeiten

Die Angebotsfrist ist am 05. Mai 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 07. August 2026

  • Helmut Kallage Bauunternehmen GmbH, Vechta
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
01.04.2026
Angebotsfrist
05.05.2026
Es wird ein Feuerwehrgebäude in Massivbauweise errichtet. In einem ersten Bauabschnitt wird das Kopfgebäude mit einer Fahrzeughalle, den Sozial- und Aufenthaltsräumen, den Technik- und Funktionsräumen, einschl. der technischen Zentrale erstellt. Nach der Inbetriebnahme des Hauptgebäudes wird die bestehende Feuerwehr entfernt (nicht Bestandteil des LV's), um anschließend eine zweite Fahrzeughalle mit einem Werkstatt- und Waschgebäude anzuhängen. Das Gebäude wird wechselweise mit einem zweischaligen Außenmauerwerk vor einer Betontragschicht und umlaufenden Fensterbändern erstellt. Die Fahrzeughalle im Hauptgebäude wird mit Rolltoren versehen und in einer Massivbauweise erstellt, während die zweite Halle auf einer Betonsohlplatte mit einer Stahlrahmenkonstruktion und Trapezblechen errichtet wird. Die hier beschriebene Leistung umfasst die Erd- und Gründungsarbeiten, sowie die Betonarbeiten der Gebäudekörper in zwei Bauabschnitten.

Zeitplan

Veröffentlichung
01.04.26
Fragenfrist
28.04.26
Abgabefrist
05.05.26
Öffnung
05.05.26
Vertragsbeginn
29.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
4.662.000 €
Erfüllungsort
Steinfurt, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@stadt-steinfurt.de
Telefon
+49 2552925-0
Website
http://www.steinfurt.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Bieter ist im Handelsregister eingetragen. Die Anforderung ist mit dem Angebot wie folgt nachzuweisen: mittels Eigenerklärung des Bieters -- für die vorgenannten Auskünfte ist das entsprechende Formblatt 124 den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. --- Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: --- - Nachweis über die Eintragung in ein Handelsregister anhand des aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als 6 Monate) bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. --- . Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.

  • Der Bieter muss wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. In den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren liegen Umsätze des Unternehmens vor, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Mindestanforderung: der jährliche Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beträgt jeweils mind. das 1,5fache des Angebotspreises. Die Anforderungen sind mit dem Angebot wie folgt nachzuweisen: mittels Eigenerklärung --- für die vorgenannten Auskünfte ist das entsprechende Formblatt 124 den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. --- Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. --- Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. --- Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.

  • In den letzten drei Kalenderjahren (2023 - 2025) wurden vergleichbare Leistungen ausgeführt. Mindestanforderung

    • mindestens ein Auftrag in den letzten 3 Kalenderjahren in der Größenordnung von mind. 90 % des Angebotspreises. Die Anforderungen sind mit dem Angebot wie folgt nachzuweisen: mittels Eigenerklärung -- für die vorgenannten Auskünfte ist das entsprechende Formblatt 124 den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. ---- . Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärung drei Referenznachweise mit folgenden Angaben: Ansprechpartner
    • Art der ausgeführten Leistung
    • Auftragssumme
    • Ausführungszeitraum
    • stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen
    • Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer
    • stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung
    • Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal)
    • Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
    • ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden
    • Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
  • 1.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient. --- 2.) ggf. Erklärung, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen (Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen). --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 235, 236). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.

  • Die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte stehen zur Verfügung. Die Anforderungen sind mit dem Angebot wie folgt nachzuweisen: mittels Eigenerklärung -- für die vorgenannten Auskünfte ist das entsprechende Formblatt 124 den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. ---- . Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.

Zuschlagskriterien

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Vertragsentwurf287 KB4 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage56 KB16 Seiten
Vertragsbedingungen24 KB32 Seiten
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