Veröffentlichung 22.03.24 | Teilnahmefrist 29.04.24 | Vertragsbeginn 14.08.24 |
Eignungskriterien
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber:: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 45 Abs. 3 SektVO)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 45 Abs. 3 SektVO)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 45 Abs. 3 SektVO)
Zuschlagskriterien
Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%
Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 10%
Honorarangebot - Gewichtung 20%
Personelle Besetzung - Gewichtung 40%
Welche davon erfüllen Sie?
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