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Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf- Brehna, OT Roitzsch - Los 19 mobile Trennwand

Auftraggeber
Veröffentlicht
14.07.2026
Angebotsfrist
13.08.2026
Los 19 Mobiltrennwand

Zeitplan

Veröffentlichung
14.07.26
Abgabefrist
13.08.26
Öffnung
13.08.26
Vertragsbeginn
19.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Sandersdorf-Brehna, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
ines.oguz@sandersdorf-brehna.de
Telefon
+49 3493-801180
Website
http://www.sandersdorf-brehna.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie Eignungsleihgeber, soweit diese die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Verfügung stellen, müssen mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus diesem oder den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren nachweisen.
    • Mit dem Angebot sind die entsprechenden Referenzangaben unter Verwendung des Referenzblattes einzureichen.
    • Soweit Unterauftragnehmer den betreffenden Leistungsteil selbst ausführen, sind deren Referenzangaben erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers vorzulegen. Dies gilt nicht, wenn der Unterauftragnehmer zugleich Eignungsleihgeber ist
    • in diesem Fall sind die Referenzangaben bereits mit dem Angebot einzureichen.
    • Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen nachweisen, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
    • Zu diesem Zweck ist die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.
    • Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen).
    • Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht /verleihen.
    • Bietergemeinschaften sind zugelassen. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft sind die vorgesehenen Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder im Fragebogen zur Eignung anzugeben. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft (VHB 234) ist mit dem Angebot einzureichen.
    • Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen oder sich zum Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu stützen (Eignungsleihe), sind die betreffenden Leistungen sowie die vorgesehenen Unternehmen im Fragebogen zur Eignung anzugeben. Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind die erforderlichen Nachweise und Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
  • Der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) sowie ggf. einbezogene Eignungsleihgeber im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen über eine in der EU zugelassene Industriehaftpflichtversicherung (oder vergleichbar) verfügen. Mindestdeckungssummen (pro Schadensfall)

    • 3 Mio. € für Personenschäden, 2 Mio. € für Sachschäden, 1 Mio. € für Vermögensschäden
    • Anforderungen an den Versicherungsschutz:
    • Maximierung: Die Jahreshöchstleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen.
    • Risikoabdeckung: Der Schutz muss alle vertragsrelevanten Tätigkeiten dieser Ausschreibung umfassen.
    • Gültigkeit: Der Nachweis muss spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen.
    • Art des Nachweises:
    • Bei Abgabe des Angebots: Einreichung der Eigenerklärung (im Fragebogen) durch den Bieter/die Bietergemeinschaft sowie ggf. durch den Eignungsleihgeber.
    • Der Auftraggeber behält sich vor, die aktuelle Versicherungspolice oder eine Bestätigung des Versicherers einzufordern.
    • Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie gegebenenfalls Eignungsleihgeber haben zu erklären, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft nachkommen. Der Nachweis erfolgt zunächst durch Eigenerklärung im Fragebogen zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft anzufordern.
    • Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach § 6e EU VOB/A i. V. m. §§ 123, 124 GWB.
    • Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen.
    • Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen nachweisen, dass er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt.
    • Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung wobei sich der Auftraggeber
    • u. a. die Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (jeweils nicht älter als 1 Kalenderjahr, gerechnet ab dem Tag des Ablaufs der Angebotsfrist) sowie
    • einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorbehält.
  • Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Sollte das Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr entsprechen (unterjähriges Ende), sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre maßgeblich, die vor der Absendung der EU-Bekanntmachung endeten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen). Der Auftraggeber behält sich vor, zur Verifizierung der Angaben weiterführende Unterlagen (z. B. Gewinn- und Verlustrechnungen, testierte Jahresabschlüsse) nachzufordern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht. Unternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind, können den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit alternativ mit dem Angebot erbringen durch

    • - Vorlage einer Bestätigung eines Kreditinstituts über die finanzielle
    • Belastbarkeit in Bezug auf das konkrete Bauvorhaben oder

Zuschlagskriterien

  • Preis: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Die Wertungssumme wird aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung von Nachlässen ermittelt.

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