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Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte in 67598 Gundersheim - Stark- und Schwachstrominstallation

Auftraggeber
Veröffentlicht
15.06.2026
Angebotsfrist
06.07.2026
Die Ortsgemeinde Gundersheim beabsichtigt gemeinsam mit den Ortsgemeinden Bermersheim, Hangen-Weiseheim und Hochborn die Errichtung einer sechsgruppigen Kindertagesstätte. Die Ortsgemeinde Gundersheim hat von der evangelischen Kirchengemeinde die derzeitige Einrichtung nebst dazugehörigen Grundstücken erworben. Zur Verbesserung der baulichen Flexibilität wurden durch die Ortsgemeinde Gundersheim weitere angrenzende Gartengrundstücke erworben. Insgesamt steht somit ein Baugrundstück von 4.783m² zur Verfügung. Zur Schaffung von Baurecht entwickelte die Ortsgemeinde Gundersheim einen entsprechenden Bebauungsplan. Aufgrund des Zusammenschlusses und den Vorgaben der Kitaplatzbedarfsplanung des Kreisjugendamtes, ist die Errichtung einer sechsgruppigen Kindertagesstätte erforderlich. Diese soll im rückwärtigen Bereich der aktuellen Kita errichtet werden. Bis zur Fertigstellung der neuen Einrichtung soll die momentane Kita in Betrieb bleiben und erst anschließend, nach einem Umzug in die neuen Räume, zurück gebaut werden. Anschließend wird der Bereich als Außenanlage hergerichtet. Vorgesehen ist ein Gebäude, welches über alle notwendigen Räumlichkeiten verfügt, die für einen modernen und zeitgemäßen Kitabetrieb notwendig sind und die Flexibilität für eine Erweiterung aufweist. Eine Erweiterung um eine Gruppe ist zum einen organisatorisch möglich, dieses Potential wurde seitens der Vertreterin des Landesjugendamtes aufgezeigt und zum anderen um weitere zwei Gruppen durch eine bauliche Erweiterung des Obergeschosses. Die baulichen Erweiterungsmöglichkeiten sind bereits im jetzigen Bauvorhaben berücksichtigt (Fundamente, Decken Brandschutz, Statik usw.). Das bauliche Vorhaben wird in seiner Kubatur zweigeschossig mit Flachdach werden. Nach dem Eingangsbereich, welcher sich auf der Ostseite befindet, schließen sich das Leitungsbüro sowie die Gemeinschaftsräume wie Mehrzweckraum, Mensa, Küche, dazugehörige Nebenräume, wie Lager, Personaltoiletten sowie das zentrale offene Treppenhaus mit Aufzug an. Im weiteren Verlauf reihen sich dann Richtung Westen vier Gruppenräume, drei Ü3 und eine Krippe mit Toiletten- und Wasch-, Schlaf- und Intensivräumen an. Entsprechende Technikräume sind genauso vorgesehen wie eine Matschschleuse und eine zentrale Toilettenanlage. Im Obergeschoss befinden sich weitere zwei Ü3 Gruppenräume, ebenfalls mit Toilettenanlagen, Neben- und Intensivräumen. Die Gruppenräume sind alle Richtung Süden ausgerichtet. Darüber hinaus verfügt das Obergeschoss über die erforderlichen Personal-, Elternsprech- und Technikräume. Zur individuellen Nutzung steht noch ein Werkstattraum für die Kinder zur Verfügung. Haustechnisch soll das nachhaltige Gebäude über ein PV-Anlage, ein Gründach sowie nachhaltige Wärmegewinnungsanlagen verfügen. Ebenfalls vorgesehen ist eine Brandmelde- sowie Hausalarmanlage. Die Küche wird mit allen erforderlichen Gerätschaften ausgestattet, welche für den Betrieb einer Kochküche notwendig sind. Be- und entlüftet werden sollen die Räumlichkeiten über eine dezentrale Lüftungsanlage, die Fußbodenheizung soll im Sommer auch über eine Bauteileaktivierung zum Kühlen beitragen. Verschattungsanlagen sind ebenso vorgesehen, wie auch die Herstellung einer attraktiven Außenanlage, aufgeteilt für Ü3 und Krippenkinder. Aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes verfügt jeder Aufenthaltsraum über einen ersten sowie zweiten Rettungsweg. Ein weiteres Treppenhaus dient bereits jetzt auch schon als Fluchtmöglichkeit für die Erweiterungsoption der Einrichtung.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
15.06.26
Fragenfrist
29.06.26
Abgabefrist
06.07.26
Öffnung
06.07.26
Vertragsbeginn
24.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Osthofen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@vg-wonnegau.de
Freischalten
Telefon
+496242 5004109
Freischalten
Website
http://www.vg-wonnegau.de/ausschreibungen
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Bauleiter und Baustellenführungspersonal müssen mindestens die deutsche Sprache in B2 Qualität nachweisen, hiervon muss immer einer auf der Baustelle sein.

  • Mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt mit einem Bauvolumen von je 450.000,00 Euro brutto in den letzten fünf Jahren.

Zuschlagskriterien

    • Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX
    • Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung herangezogene Preis
    • a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H.,
    • b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H. berücksichtigt.
    • Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.
    • Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben
    • Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt.
    • Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
    • Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen
    • Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt.
    • Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

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