Frist abgelaufen

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Guntersblum - Fachplanungsleistungen gem. § 53, § 49 und § 38 ff HOAI 2021

Auftraggeber
Veröffentlicht
07.05.2024
Angebotsfrist
25.06.2024
Planungsaufgaben für die Technische Gebäudeausrüstung Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz beabsichtigt ein bedarfsgerechtes Feuerwehrgerätehaus für die Feuerwehreinheit Guntersblum am südlichen Ortsrand an der L439 zu errichten es handelt sich um das Grundstück (Flur 53, Flurstück 57/2). Lageplan anbei. Das Raumprogramm umfasst in wesentlichen Teilen die Fahrzeughalle bestehend aus: (6 Stellplätze +1 Waschplatz), Lagerflächen, Werkstatt, Sanitärräume, Umkleide/Spind Räume, Flurflächen, Foyer, Schulungsraum, Büro, Garderobe, Atemschutzwerkstatt, Küche. Es ist zusätzlich eine Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) sowie eine Atemschutzwerkstatt zu planen. Für die FEZ sollen zum Teil Bestandsgeräte aus der bisherigen FEZ Zentrale am Standort der Hauptwache Nierstein-Oppenheim wiederverwendet werden, dies ist zu planen und zu koordinieren. Der Schulungsraum wird als Lagezentrum im Katastrophenfall genutzt werden und muss daher einen erhöhten Ausbaustandard erhalten (Elektro, EDV, Schallwerte etc.) Im Außenbereich sind Flächen zu Übungszwecken, Parken, eine Freifläche, Versickerungsflächen und die Vorfläche vor der Fahrzeughalle zu berücksichtigen. Der Gesamtflächenbedarf sowie die Berechnungen zum umbauten Raum, GFZ usw. sind den Unterlagen beigefügt und beträgt ca. 2.200 qm Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan befindet sich derzeit in der Aufstellung Geplant ist ein erdgeschossiger Baukörper. Der letzte B-Planstand ist den Unterlagen beigefügt. Voraussichtlicher Baubeginn ist Anfang 2025. Die geschätzte Bauzeit beläuft sich auf 18 Monate. Die Verbandsgemeinde strebt für die eigenen Liegenschaften Gebäude mit höchst energieeffizienter Bilanz an. In Bezug auf das energetische Konzept möchte sich die Verbandsgemeinde einer maximalen Autarkie nähern, 96 Stunden soll das Gebäude mindestens unabhängig betrieben werden können. Für die Umsetzung dieser Ziele ist bereits ein Berater zur Erstellung eines geeigneten wirtschaftlichen Konzeptes beauftragt worden, der die Fachplanung unterstützt. Der Beginn der Planung für die Fachingenieure ist direkt nach Erteilung des Zuschlages nach Ausschreibung vorgesehen. Hier wird eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit den beauftragten Architekten erwartet. Die Abstimmung des Grundrisses mit der Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) ist bereits erfolgt. Nach Beendigung der LPH 3 (Fachplanung) folgt eine bisher noch unbestimmte Genehmigungsphase in Abhängigkeit zu den Anforderungen der ADD und der Kreisverwaltung nach Einreichen des Bauantrages .
Vergabeunterlagen
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
07.05.24
Abgabefrist
25.06.24
Öffnung
25.06.24
Vertragsbeginn
25.07.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Oppenheim, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@vg-rhein-selz.de
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Telefon
0 61 33 49 01-21 7
Freischalten
Website
https://www.vg-rhein-selz.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Leistungsfähigkeit und Anforderungen an Versicherungen

    • 1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und
    • seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen
    • Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1
    • Nr. 1 VgV). 2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der
    • Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmerbedient, und dass die dann
    • erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). 3. Angaben
    • des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte
    • vergeben will. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu
    • erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten,
    • sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu
    • erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten
    • bedienen, sind die Auskünfte auch vom Drittenabzugeben. Möglicherweise
    • geforderte Mindeststandards: Der Bewerber muss über eine
    • Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme
    • für Personenschäden mindestens 2.000.000 EUR, für Sachschäden
    • mindestens 2.000.000 EUR und für Vermögensschäden mindestens
    • 1.000.000 EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Die vorgenannten
    • Mindestdeckungssummen müssen mind. zweifach pro Versicherungsjahr
    • zur Verfügung stehen. Dies ist durch eine Bescheinigung über die
    • Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherung nachzuweisen. Die
    • geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Für den
    • Nachweis genügt die Zusicherung des Bieters zum Abschluss dieser
    • Versicherung im Auftragsfall in Verbindung mit einer
    • schriftlichen Zusicherung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit
    • des Abschlusses einer entsprechenden Versicherung in der geforderten
    • Höhe. Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft haftet
    • jedes Mitglied gesamtschuldnerisch.
  • Referenzen und Qualifikationen

    • 1) Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen
    • Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen
    • Befähigung zur Berufsausübung aufgeführt werden (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 6
    • VgV)
    • 2) Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren
    • Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure,
    • Techniker etc.) hervorgeht (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
    • 3) Will sich der
    • Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die
    • Auskünfte auch vom Drittenabzugeben. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: I. Mindestanforderung an die Bürogröße: Der Bewerber
    • muss mindestens hinsichtlich der Person des Planers und des
    • Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums
    • des Bauingenieurwesens bzw. der Architektur verfügen und einem
    • Vertreter von mind. vergleichbarer Qualifikation verfügen. II.
    • Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers: Der Bewerber hat
    • seine besondere Erfahrung mit dem Neubau und Ausbau von Feuerwehrgerätehäusern
    • durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche
    • Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit
    • erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht
    • abgewickelt wurden. Es sind mindestens zwei Referenzobjekte anzugeben,
    • die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen,
    • die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Für die
    • Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt
    • werden.
  • Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.

    • Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1.
    • Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein
    • Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem
    • Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs.1 VgV
    • in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind. 2. Erklärung des
    • Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten
    • seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber
    • zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs.1 VgV in
    • Verbindung mit § 124 GWB begründet sind. 3. Erklärung des Bewerbers,
    • dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen
    • bestehen(gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber einer Gruppe von
    • Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit
    • er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. 4. Ist der Bewerber eine
    • juristische Person, hat er mit seinem Angebot einen Handelsregisterauszug
    • oder den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden
    • Nachweis vorzulegen. 5. Erklärung des Bewerbers, dass bei der
    • Ausführung der vertraglichen Leistung im Auftragsfall nicht die von der
    • Scientology-Organisation verbreitete „Technologie von L. Ron Hubbard“
    • angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird
    • Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die
    • Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte
    • gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 4 für jedes Mitglied der
    • Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der
    • Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom
    • Dritten abzugeben.

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