Veröffentlichung 14.07.26 | Fragenfrist 31.08.26 | Teilnahmefrist 07.09.26 |
Eignungskriterien
A1 - Handelsregisterauszug des Bewerbers/ Bauunternehmens: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen aktuellen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen.).
A2 - Eigenerklärung des Bewerbers/Bauunternehmens: a) dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123, 124 GWB vorliegen, b) dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist bzw. sind.
A3 - Erklärung zur Verordnung EU 2022-576, des Bewerbers/Bauunternehmens: Der Bewerber/Bieter erklärt, dass weder er noch das Unternehmen zu den in der Verordnung EU 2022/576 genannten Personengruppen gehören, die einen Bezug zu Russland aufweisen.
A4 - Bescheinigung in Steuersachen des Bewerbers/Bauunternehmens: Bescheinigung der steuerlichen Unbedenklichkeit durch eine "Bescheinigung in Steuersachen" des zuständigen Finanzamtes, Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate
A5 - Erklärung eines oder mehrerer Kreditinstitute Erklärung eines oder mehrerer Kreditinstitute, in der diese die grundsätzliche Bereitschaft zur Bauzwischen- und Endfinanzierung der Maßnahme erklären.
A6 - Angaben zu den Gesamtumsätzen des Bewerbers/Bauunternehmens Angaben zu den Gesamtumsätzen (netto) als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder als Totalunternehmer/Totalübernehmer der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Der durchschnittliche, jährliche Umsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 9 Mio. Euro betragen. Sind Bewerber und Bauunternehmen zwei unterschiedliche Unternehmen, so muss der durchschnittliche, jährliche Umsatz (netto) jeweils mindestens 9 Mio. Euro betragen.
Zuschlagskriterien
Barwert: Details siehe Bewerberinformation.
Qualitative Kriterien: Details, Haupt- und Unterkriterien siehe Bewerberinformation.
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