Veröffentlichung 06.05.26 | Abgabefrist 09.06.26 | Öffnung 09.06.26 | Vertragsbeginn 01.10.26 |
Eignungskriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder gleichwertig (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) mit dem Angebot vorzulegen. Beim Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (VOB-Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen/Erklärungen/Nachweise*) zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, welche nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. *) Bescheinigungen/Erklärungen/Nachweise gemäß Eigenerklärung (auf gesondertes Verlangen) - drei Referenznachweise (abgeschlossen und nicht älter als 5 Jahre zum Zeitpunkt der Submission) mit mindestens folgenden Angaben
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