Frist abgelaufen

Neubau eines Waldhortes mit Kindergarten, Begegnungsraum und Mitarbeiterwohnungen - Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI

Die Angebotsfrist ist am 18. Juni 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 16. September 2024

  • bwp Burggraf + Weber Beratende Ingenieure GmbH, München
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
17.05.2024
Angebotsfrist
Die Gemeinde Hohenbrunn plant den Neubau eines Waldhortes mit Kindergarten, Begegnungsraum und Mitarbeiterwohnungen in Riemerling. Der Neubau dient als Ersatzneubau für eine bereits an einem anderen Standort bestehende Einrichtung und soll konzeptionell an diese ansetzen. Es soll ein Hort und Kindergarten errichtet werden, der räumlich über alle Voraussetzungen für einen Regelbetrieb verfügt (Nebenräume, Sanitär, Team- und Leitungszimmer, Hausaufgabenraum). Die Einrichtung wird als moderne Regeleinrichtung mit direktem Waldzugang als „Waldhort und Waldkindergarten“ betrieben. In den Garten bzw. Außenbereich soll ein eigenes, ca. 3000 qm großes direkt angrenzendes Waldgrundstück integriert werden (Bestand) sowie Zugang zu weiteren, direkt anliegenden 2000 bis 3000 qm Wald bestehen. Weiterhin soll in der Einrichtung eine eigene Treffmöglichkeit für Schüler bestehen, welche diese nach der Schule selbstständig aufsuchen können (Schüler ab 12 Jahren, also ehemalige „Hortkinder“), ein kleiner Café-Bereich, Schüler-Café. Im Zuge einer nachhaltigen und ökologischen Ausrichtung und Entwicklung des Kinderhauses soll im weiteren Planungsverlauf eine Holzbaukonstruktion für die Erweiterung des Kindergartens geprüft werden. Der Kindergarten ist auf einem Grundstück an der Ottostraße in 85521 Riemerling im Bereich Ottostraße zwischen Theodor-Heuss-Straße und Notinger Weg geplant. Das Grundstück wird über die Ottostraße erschlossen und umfasst ca. 4.500 qm mit weiterem, für die Außenanlagen nutzbaren Waldgebiet. Für das Projekt wurde nachfolgendes grobes Raumprogramm angedacht. -Hort mit bis zu 75 Hortplätzen; -Kindergarten mit bis zu 50 Kindergartenplätzen; -Begegnungsraum bzw. Jugendraum-/Treffraum („kleines Schüler-Café“); -2 Mitarbeiterwohnungen im OG (einmal klein, einmal groß); -optional Frischküche (Vollküche). Für den Neubau sind ca.1.600 m² BGF mit einer NUF von ca. 1.100 m² geplant und wird auf Teilflächen der Flurnummern 1014, Gemarkung Hohenbrunn errichtet. Der Umgriff der Freianlagenplanung umfasst ca. 4.500m² Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Sept 2024 - Baubeginn: Juni 2025 - Fertigstellung: Dez 2026 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 6,59 Mio € Brutto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 132.771 € - KG 300 4.326.108 € - KG 400 1.206.000 € - KG 500 647.257 € - KG 600 282.138 € Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: — Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI

Zeitplan

Veröffentlichung
17.05.24
Teilnahmefrist
18.06.24
Vertragsbeginn
11.09.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Hohenbrunn, Deutschland
E-Mail
hko@hohenbrunn.de
Telefon
08102 800460
Website
https://www.hohenbrunn.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber

    • : Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
    • 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
    • 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
    • 3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV)
    • 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
    • 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
    • 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
    • 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
    • 8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
    • 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
    • 10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
    • 11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
  • Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber

    • : Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
    • Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
  • Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber

    • : Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfungen gemäß § 46 Abs. 3 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2021-2023) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je
    • erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (KG 300+400), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
  • Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV)

    • : In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach §51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen:
    • 1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2021 bis 2023 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
    • Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
    • — Gesamtumsatz ≥ 300.000 EUR/a (5 Pkt),
    • — Gesamtumsatz < 300.000 EUR/a und ≥ 200.000 EUR/a (2,5 Pkt),
    • — Gesamtumsatz < 200.000 EUR/a (0 Pkt).
    • Die teilweise Erfüllung der Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend
    • geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
  • Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV)

    • : In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur
    • Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach §51 Abs. 1 VgV folgende objektive
    • Wertungskriterien herangezogen:
    • 2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2021 bis 2023 für das gesamte Büro des
    • Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden
    • Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46
    • Abs. 3 Nr. 8 VgV)
    • Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
    • — durchschnittl. ≥ 4 Gesamtmitarbeiter (5 Pkt),
    • — durchschnittl. < 4 Gesamtmitarbeiter und ≥ 3 Gesamtmitarbeiter (2,5 Pkt),
    • — durchschnittl. < 3 Gesamtmitarbeiter (0 Pkt).
    • Die teilweise Erfüllung der Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend
    • geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
  • Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV)

    • : In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen:
    • In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur
    • Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach §51 Abs. 1 VgV folgende objektive
    • Wertungskriterien herangezogen:
    • 3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – Wichtung 90 %. Referenzprojekte, die vor 2018 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
    • Für die maximale Bewertung sollten durch die Für die 3 Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
    • Referenzprojekt 1-3:
    • - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme im Hochbau
    • - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um einen Holz- bzw. Holzhybridbau (Holzprimärkonstruktion der Wände Decken Dächer, es werden keine reinen Dachtragwerke bewertet)
    • - Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300+400 ≥ 5,5 Mio. € brutto
    • - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 HOAI erbracht.
    • - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
    • Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
    • Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Pkt. für
    • Gesamtumsatz + max. 5 Pkt. für Gesamtmitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Pkt. für die Referenzprojekte).
    • Die teilweise Erfüllung der Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend
    • geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.

Zuschlagskriterien

  • Fachtechnische Lösungsansätze

  • Strukturelle Herangehensweise an das Projekt

  • Gesamteindruck Konzept

  • Honorarangebot

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