Neubau-Erweiterung des Kinderhauses am Gemeindezentrum Bessenbach - Gebäude- und Freianlagenplanung
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Auftragsvergabe über Architektenleistungen für Gebäude- und Freianlagenplanung
Die Gemeinde Bessenbach beabsichtigt, die bestehenden Kinderbetreuung „St. Florian“ in direkter Nachbarschaft zur Grundschule mit aktuell 1 Kindergartengruppe Ü3 sowie 3 Hortgruppen „Rasselbande“ für die Mittagsbetreuung von Schulkindern zu einem zentralen Kinderhaus für die Betreuung aller Altersgruppen auszubauen.
Die Kapazitätserweiterung soll durch einen Anbau an den Bestand oder durch einen Neubau erfolgen.
Zukünftig sollen an diesem Standort folgende Kapazitäten angeboten werden:
• 1 Krippengruppe U3 (mit Erweiterungsoption um eine weitere Gruppe U3) (12 Krippenplätze + 12 optional)
• 2 Kindergartengruppen Ü3 (50 Kindergartenplätze)
• 6 Hortgruppen für die Nachmittagsbetreuung (150 Hortplätze)
• Speiseraum / Mittagsversorgung
• Verwaltungsräume
Dabei sollen die bestehenden Räumlichkeiten der Kinderbetreuung mit genutzt und konsolidiert werden.
Der Bestand soll grundsätzlich nicht umgebaut werden, jedoch kann in diesem Zuge der Baumaßnahme eine Anpassung der Abläufe und der Raumorganisation bzw. der Zuordnung erfolgen. Um die Räume im Hanggeschoss auch barrierefrei anzubinden, muss auch ein Aufzug neu eingebaut werden.
In diesem Zusammenhang sind auch die Freianlagen des neuen Kinderhauses zu gestalten.
Für die Erweiterungsmaßnahmen ist das Summenraumprogramm zu berücksichtigen.
Folgende Ziele sind bei der Planung zu verfolgen:
1. Städtebauliche Weiterentwicklung des Bildungscampus durch die Ergänzung als Neubau bzw. Anbau unter
Berücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplans.
2. Qualitätsvolle Adressbildung, die einerseits die eindeutige Erkennbarkeit unterstützt, andererseits auch die
Zusammengehörigkeit im Campus vermittelt.
3. Angemessene architektonische Gestaltung unter Einbindung der vorhandenen Architektursprache.
4. Alltagstaugliche und effiziente Erschließung, Organisation und Gestaltung des Gebäudes und der Freianlagen.
5. Umsetzung des Summenraumprogramms. Geringfügige Anpassungen der vorgegebenen Flächen sind möglich.
Dabei sollte der Multifunktions- / Bewegungsraum auch von außen zugänglich sein, um auch eine externe Nutzung
zuzulassen.
6. Berücksichtigung einer baulich-technischen Schnittstelle für eine eventuelle spätere Kapazitätserweiterung (ein weiterer
Krippengruppenraum U3).
7. Die Planung muss alle Aspekte der Nachhaltigkeit (ökologisch - ökonomisch - sozial) beachten:
7.1. Nutzungsoptimiertes Flächenorganisation
7.2. Kostenbewusste Planung hinsichtlich Bau, Betrieb und Instandhaltung
7.3. Ressourcenschonender Umgang mit Materialien, bevorzugter Einsatz nachwachsender Rohstoffe,
Vermeidung von Schadstoffen in den Materialien
7.4. Energetische Optimierung hinsichtlich Nutzung und Verbrauch
7.5. Integrative und durchgängig barrierefreie Planung
8. Berücksichtigung der Vorgaben und Anforderungen der übergeordneten Behörden und Fördermittelgeber
(Regierung von Unterfranken, Landratsamt).
9. Berücksichtigung der einschlägigen Gesetze, Normen, Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik
(u. a. BauGB, BayBO, GEG, DIN 18040-1 und -3, Vorschriften der Unfallverhütung, etc.)
Zur Vorbereitung des Vorhabens wurde im Auftrag der Gemeinde Bessenbach durch gross und herbst architekten PartGmbB, Aschaffenburg, im Jahr 2025 in einem ersten Schritt eine Standortuntersuchung mit verschiedenen Baugrundstücken im Gemeindegebiet durchgeführt. Am priorisierten Standort an der Grundschule wurde im zweiten Schritt eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Kinderhauses durchgeführt. Die Machbarkeitsstudie stellt zwei verschiedene Varianten dar (1: eigenständiger Neubau, 2: Anbau). Diese hat gezeigt, dass die Baumaßnahme am Standort grundsätzlich umgesetzt werden kann. Für beide Varianten wurden die Baukosten grob übergeschätzt. Die Studie sowie die Baukostenschätzung wird den ausgewählten Bietern in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt.
Die Gemeinde Bessenbach beabsichtigt, die Vergabe der Planungsleistungen für
• die Erweiterung des Kinderhaues auf insgesamt 1 Krippengruppe, 2 Kindergartengruppen sowie 6 Hortgruppen als eigenständiger Neubau oder als Anbau an das Bestandsgebäude unter Einbeziehung des Bestands mit einer Nutzungsfläche von ca. 1.250 m2 (HNF 1-6 gemäß Summenraumprogramm) bzw. einer Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 2.100 m2 (konzeptabhängig anteilig davon im Bestand untergebracht), optional die Ergänzung um eine weiteren Krippengruppe.
• die Gestaltung der Freianlagen des Kinderhauses mit einer Fläche von ca. 1.000 m2, konzeptabhängig von der baulichen Setzung.
Grundlage der Auftragsvergabe ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung von 2021.
Für die Erbringung der beschriebenen Aufgabe beabsichtigt die Gemeinde Bessenbach, die Leistungsbilder für
Gebäude und Innenräume gemäß §§ 34 ff sowie für Freianlagen gemäß §§ 39 ff zu vergeben.
Die Gemeinde beabsichtigt, alle Leistungsphasen an den bezuschlagten Planer zu vergeben. Es wird stufenweise beauftragt:
Stufe 1: LP 1 Grundlagenermittlung und LP 2 Vorplanung
Stufe 2: LP 3 Entwurfsplanung und LP 4 Genehmigungsplanung
Nach Vorliegen des Förderbescheids
Stufe 3: Optional: LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe und LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe.
Stufe 4: Optional: LP 8 Objektüberwachung - Bauüberwachung und LP 9 Objektbetreuung.
Als besondere Leistungen soll als Pauschalhonorar die Erarbeitung des Förderantrags sowie den Verwendungsnachweis in Abstimmung mit dem Auftraggeber auf Grundlage der Vorplanung sowie Vorstellung und Abstimmung bei der Förderbehörde angeboten werden.
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