Frist abgelaufen

Neubau-Erweiterung des Kinderhauses am Gemeindezentrum Bessenbach - Gebäude- und Freianlagenplanung Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Auftragsvergabe über Architektenleistungen für Gebäude- und Freianlagenplanung

Die Angebotsfrist ist am 27. Februar 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
27.02.2026
Angebotsfrist
Die Gemeinde Bessenbach beabsichtigt, die bestehenden Kinderbetreuung „St. Florian“ in direkter Nachbarschaft zur Grundschule mit aktuell 1 Kindergartengruppe Ü3 sowie 3 Hortgruppen „Rasselbande“ für die Mittagsbetreuung von Schulkindern zu einem zentralen Kinderhaus für die Betreuung aller Altersgruppen auszubauen. Die Kapazitätserweiterung soll durch einen Anbau an den Bestand oder durch einen Neubau erfolgen. Zukünftig sollen an diesem Standort folgende Kapazitäten angeboten werden: • 1 Krippengruppe U3 (mit Erweiterungsoption um eine weitere Gruppe U3) (12 Krippenplätze + 12 optional) • 2 Kindergartengruppen Ü3 (50 Kindergartenplätze) • 6 Hortgruppen für die Nachmittagsbetreuung (150 Hortplätze) • Speiseraum / Mittagsversorgung • Verwaltungsräume Dabei sollen die bestehenden Räumlichkeiten der Kinderbetreuung mit genutzt und konsolidiert werden. Der Bestand soll grundsätzlich nicht umgebaut werden, jedoch kann in diesem Zuge der Baumaßnahme eine Anpassung der Abläufe und der Raumorganisation bzw. der Zuordnung erfolgen. Um die Räume im Hanggeschoss auch barrierefrei anzubinden, muss auch ein Aufzug neu eingebaut werden. In diesem Zusammenhang sind auch die Freianlagen des neuen Kinderhauses zu gestalten. Für die Erweiterungsmaßnahmen ist das Summenraumprogramm zu berücksichtigen. Folgende Ziele sind bei der Planung zu verfolgen: 1. Städtebauliche Weiterentwicklung des Bildungscampus durch die Ergänzung als Neubau bzw. Anbau unter Berücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplans. 2. Qualitätsvolle Adressbildung, die einerseits die eindeutige Erkennbarkeit unterstützt, andererseits auch die Zusammengehörigkeit im Campus vermittelt. 3. Angemessene architektonische Gestaltung unter Einbindung der vorhandenen Architektursprache. 4. Alltagstaugliche und effiziente Erschließung, Organisation und Gestaltung des Gebäudes und der Freianlagen. 5. Umsetzung des Summenraumprogramms. Geringfügige Anpassungen der vorgegebenen Flächen sind möglich. Dabei sollte der Multifunktions- / Bewegungsraum auch von außen zugänglich sein, um auch eine externe Nutzung zuzulassen. 6. Berücksichtigung einer baulich-technischen Schnittstelle für eine eventuelle spätere Kapazitätserweiterung (ein weiterer Krippengruppenraum U3). 7. Die Planung muss alle Aspekte der Nachhaltigkeit (ökologisch - ökonomisch - sozial) beachten: 7.1. Nutzungsoptimiertes Flächenorganisation 7.2. Kostenbewusste Planung hinsichtlich Bau, Betrieb und Instandhaltung 7.3. Ressourcenschonender Umgang mit Materialien, bevorzugter Einsatz nachwachsender Rohstoffe, Vermeidung von Schadstoffen in den Materialien 7.4. Energetische Optimierung hinsichtlich Nutzung und Verbrauch 7.5. Integrative und durchgängig barrierefreie Planung 8. Berücksichtigung der Vorgaben und Anforderungen der übergeordneten Behörden und Fördermittelgeber (Regierung von Unterfranken, Landratsamt). 9. Berücksichtigung der einschlägigen Gesetze, Normen, Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik (u. a. BauGB, BayBO, GEG, DIN 18040-1 und -3, Vorschriften der Unfallverhütung, etc.) Zur Vorbereitung des Vorhabens wurde im Auftrag der Gemeinde Bessenbach durch gross und herbst architekten PartGmbB, Aschaffenburg, im Jahr 2025 in einem ersten Schritt eine Standortuntersuchung mit verschiedenen Baugrundstücken im Gemeindegebiet durchgeführt. Am priorisierten Standort an der Grundschule wurde im zweiten Schritt eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Kinderhauses durchgeführt. Die Machbarkeitsstudie stellt zwei verschiedene Varianten dar (1: eigenständiger Neubau, 2: Anbau). Diese hat gezeigt, dass die Baumaßnahme am Standort grundsätzlich umgesetzt werden kann. Für beide Varianten wurden die Baukosten grob übergeschätzt. Die Studie sowie die Baukostenschätzung wird den ausgewählten Bietern in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde Bessenbach beabsichtigt, die Vergabe der Planungsleistungen für • die Erweiterung des Kinderhaues auf insgesamt 1 Krippengruppe, 2 Kindergartengruppen sowie 6 Hortgruppen als eigenständiger Neubau oder als Anbau an das Bestandsgebäude unter Einbeziehung des Bestands mit einer Nutzungsfläche von ca. 1.250 m2 (HNF 1-6 gemäß Summenraumprogramm) bzw. einer Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 2.100 m2 (konzeptabhängig anteilig davon im Bestand untergebracht), optional die Ergänzung um eine weiteren Krippengruppe. • die Gestaltung der Freianlagen des Kinderhauses mit einer Fläche von ca. 1.000 m2, konzeptabhängig von der baulichen Setzung. Grundlage der Auftragsvergabe ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung von 2021. Für die Erbringung der beschriebenen Aufgabe beabsichtigt die Gemeinde Bessenbach, die Leistungsbilder für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 34 ff sowie für Freianlagen gemäß §§ 39 ff zu vergeben. Die Gemeinde beabsichtigt, alle Leistungsphasen an den bezuschlagten Planer zu vergeben. Es wird stufenweise beauftragt: Stufe 1: LP 1 Grundlagenermittlung und LP 2 Vorplanung Stufe 2: LP 3 Entwurfsplanung und LP 4 Genehmigungsplanung Nach Vorliegen des Förderbescheids Stufe 3: Optional: LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe und LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe. Stufe 4: Optional: LP 8 Objektüberwachung - Bauüberwachung und LP 9 Objektbetreuung. Als besondere Leistungen soll als Pauschalhonorar die Erarbeitung des Förderantrags sowie den Verwendungsnachweis in Abstimmung mit dem Auftraggeber auf Grundlage der Vorplanung sowie Vorstellung und Abstimmung bei der Förderbehörde angeboten werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
27.02.26
Teilnahmefrist
27.02.26
Vertragsbeginn
22.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Bessenbach, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
sascha.staab@bessenbach.de
Telefon
0609597110
Website
https://www.bessenbach.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • - Architekten (Bewerber / Bieter)
    • - Landschaftsarchitekten (Mitarbeit in der Organisation des Bewerbers / Bieters, Partner einer Arbeitsgemeinschaft oder Nachunternehmer)
  • In der Referenzliste Formblatt F 09 sind insgesamt bis zu fünf Projekte zu benennen. Jedes Projekt ist im Formblatt F 10 mit Angaben, textlichen und grafischen Beschreibungen sowie Kennwerten darzustellen. Je Referenz darf maximal 1 Seite DIN A3 in freier Gestaltung mit Bild, Text und Datenangaben beigelegt werden. Referenzen können von verschiedenen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder Gebern einer Eignungsleihe erbracht werden. Die Angaben müssen eindeutig aus den Unterlagen im Formblatt bzw. dem selbst gestalteten Projektblatt hervor gehen. Für die Angaben zu den Referenzen können Nachweise nachgefordert werden. Die Referenzen müssen alle folgenden Mindestanforderungen erfüllen. Referenzen, die eine oder mehrere dieser Anforderungen nicht erfüllen, werden insgesamt nicht berücksichtigt

    • 1. Jedes der Projekte muss mindestens der Honorarzone III nach HOAI § 35 zugeordnet werden und unter eigener
    • Projektleitung und eigener Bauleitung mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI bearbeitet worden sein.
    • Die Projektleitung und/oder Bauleitung darf in angestelltem oder freien Mitarbeiterverhältnis für ein anderes Unternehmen
    • erbracht worden sein, wenn für die übernommene Leitungsfunktion eine schriftliche Bestätigung des beauftragten
    • Unternehmens vorliegt.
    • 2. Jedes Projekt muss nach dem 01. Januar 2015 und vor dem 25. Februar 2026 (Tag der Absendung der Bekanntmachung)
    • realisiert worden sein. Als „realisiert“ wird der Abschluss der Leistungsphase 8 gem. § 34 HOAI gewertet.
    • Alle Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden anhand der Eignungskriterien, angewandt auf bis zu
    • 5 dargestellten Referenzprojekten, mit einer Punktzahl bewertet und entsprechend der Punktzahl einer Rangfolge zugeordnet.
    • Je Projekt können bis zu 20 Wertungspunkte, insgesamt also bis zu 100 Wertungspunkte erreicht werden.
    • Sollten mehr als 5 Referenzen beigebracht werden, so werden die 5 Projekte mit der höchsten Punktzahl ausgewählt.
    • Es wird darum gebeten, den organisatorischen Aufwand dadurch zu begrenzen, dass nicht mehr als 5 Projekte eingereicht werden.
    • A Vergleichbarkeit des Vorhabens: bis zu 5 Punkte
    • B Baukosten in EUR netto in den KG 300 und 400 gemäß DIN 276: bis zu 3 Punkte
    • C Organisatorischer Anspruch: bis zu 3 Punkte
    • D Wissenssicherung: bis zu 9 Punkte
    • Insgesamt: Bis zu 20 Punkte je Referenz.

Zuschlagskriterien

  • Planungskonzept und Projektorganisation

  • Projektteam, das für die Bearbeitung vorgesehen ist

  • Erreichbarkeit und Präsenz vor Ort während der Leistungserbringung

  • Kosten-, Qualitäts-, Termin- und Nachtragsmanagement

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Konzeptvorlage287 KB16 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB32 Seiten
Vertragsentwurf56 KB6 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
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