Veröffentlichung 03.02.26 | Fragenfrist 06.02.26 | Teilnahmefrist 16.02.26 | Vertragsbeginn 25.01.27 |
Eignungskriterien
a) Erklärung über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufs-/ Handelsregister soweit eine Eintragungspflicht besteht. b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: (1) Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerbers/Bieter in Frage stellt. (2) Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, (3) Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht. c) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft d) Eigenerklärung zu Russlandsanktionen Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung nach lit. a) bis c) durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung nach lit. a) bis c) mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) vorzulegen Bei Bewerbergemeinschaften sind die vorstehend geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärungen Nachweise Dritter zu verlangen. Hierzu zählen auch Registerauskünfte. Der Auftraggeber behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei Kalenderjahren (Vordruck in den Bewerbungsunterlagen enthalten). Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern.
Erklärung, dass dem Bewerber die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis zu Arbeitskräften durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung über den Gesamtumsatz die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", (Formblatt 124) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern.
Bis zu 5 Referenzen für Hochbauvorhaben, die schlüsselfertig mit Gesamtverantwortlichkeit des Bewerbers für die Ausführungsplanung und alle Bauleistungen nach dem 01.02.2016 fertiggestellt wurden. Für alle Referenzen sind Auftragsgegenstand, Auftragsort, Auftraggeber, Zeitraum der Auftragserbringung, Auftragsumfang und bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen auch der eigene Leistungsanteil nach Art und Umfang anzugeben (Vordruck in den Bewerbungsunterlagen enthalten). Ansprechpartner des Auftraggebers mit Kontaktdaten sind auf besondere Aufforderung des Auftraggebers hin anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bewerbers//der Bewerbergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Angaben/Unterlagen zu fordern. GEFORDERTE MINDESTSTANDARDS: a) Mindestens eine der vorgenannten Referenzen muss ein Neubauvorhaben mit Gesamtbaukosten nach DIN 276 KGR 300-600 von mind. 25 Mio. EUR netto betreffen. b) Mindestens eine der vorgenannten Referenzen muss ein Neu- oder Umbauvorhaben eines vergleichbaren Gebäudetyps mit Gesamtbaukosten nach DIN 276 KGR 300-600 von mind. 5 Mio. EUR netto betreffen. Vergleichbare Gebäudetypen sind Feuerwehrhäuser, Rettungswachen oder Funktionsbauten für Sicherheitsbehörden oder Hilfsdienste (Polizei, Grenzschutz, Militär, THW). Wohnbauten sind nicht vergleichbar. c) Mindestens eine der vorgenannten Referenzen muss den Neubau eines Wohngebäudes mit mindestens 30 Wohneinheiten betreffen.
Zuschlagskriterien
Preis
Umsetzungskonzept
Berufserfahrung/Berufsqualifikation des Schlüsselpersonals
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