Veröffentlichung 01.02.24 | Abgabefrist 07.03.24 | Öffnung 07.03.24 |
Eignungskriterien
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ VOB) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Im Formblatt 124 sind gefordert: - Angaben zum Umsatz des Unternehmens, - Erklärung zu eventuellen Insolvenzverfahren und Liquidation, - Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen, - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Ebenfalls gefordert ist ein Nachweis einer Bauhandwerkerhaftpflichtversicherung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
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