Zuschlag erteilt am 09. Juli 2026
Veröffentlichung 09.07.26 |
Zuschlagskriterien
Honorar: Den Zuschlag bei dem Los 2 erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. Hintergrund der Zuschlagserteilung nach dem niedrigsten Honorar ist, dass sich der Auftraggeber nicht in der Lage sieht, sinnvolle qualitative Zuschlagskriterien zu identifizieren, die einen finanziell messbaren Wert haben. Vorsorglich weist der Auftraggeber darauf hin, dass Los 2 nicht dem Anwendungsbereich des § 76 Abs. 1 S. 1 VgV unterfällt. § 76 Abs. 1 S. 1 VgV ist gemäß § 73 Abs. 1 VgV nur für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen anwendbar, deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann. Bei dem Los 2 ist die Lösung der planerischen Aufgabe allerdings eindeutig und erschöpfend beschreibbar. Sollten mehrere Bieter die günstigsten Zu- bzw. Abschläge anbieten, entscheidet das Los.
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