Veröffentlichung 12.12.23 | Abgabefrist 11.01.24 | Vertragsbeginn 05.07.24 |
Eignungskriterien
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Hinsichtlich des Bieters dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag den Nachweis durch eine verbindliche Erklärung zu erbringen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG, vorliegen (Vordruck 2: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB).
Kein Russlandbezug: Der Bewerber, seine etwaigen Unterauftragnehmer, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nimmt, dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576 aufweisen. Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag den Nachweis durch eine Eigenerklärung zu EU-Russlandsanktionen zu erbringen (Vordruck 3: Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 i.V.m. VO (EU) 2022/1269).
Mindestumsatz: Der Bewerber/sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der Summe muss/müssen in den letzten 3 Kalenderjahren (2020, 2021, 2022) mit Planungsleistungen im Bereich Objekt-planungsleistungen einen Netto-Umsatz von jeweils mindestens 500.000 EUR pro Jahr erzielt haben. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag den Nachweis durch eine Eigenerklärung zu den Umsätzen zu erbringen (Vordruck 4: Erklärung zum Umsatz).
Versicherungsschutz: Der Bewerber stellt sicher, dass er und etwaige Nachunternehmer über eine Berufshaftpflicht-versicherung mit Deckungssumme i. H. v. mindestens 3.000.000,-- EUR für Personenschäden und mindestens 1.000.000,-- EUR für sonstige Schäden, zweifach maximiert pro Jahr verfü-gen. Es reicht aus, wenn sich der Bewerber verpflichtet, eine solche Versicherung im Auftrags-fall abzuschließen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag den Nachweis zu er-bringen entweder durch Vorlage einer aktuell gültigen Fremdbescheinigung des Versiche-rungsgebers oder durch Vorlage einer Eigenerklärung, im Auftragsfall eine zumindest den Mindestanforderungen dieser Ausschreibung entsprechenden Versicherung abzuschließen.
Referenzen: Der Bewerber muss über mindestens eine Referenz seit 2013 (die Leistungserbringung darf nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen und die vollständige Abnahme muss spätestens zum Ablauf der hiesigen Teilnahmefrist erfolgt sein) über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der Objektplanung verfügen, die sämtliche folgende Anforderung erfüllt: a) Referenz über Leistungen der Objektplanung für den Neubau einer Bildungseinrichtung (Grundschule, weiterführende Schule, Schulzentrum), b) dort innerhalb des o.g. Zeitraums zumindest die Leistungsphasen 3 bis 8 im Sinne § 34 HOAI (2021) der Anlage 10 vollständig erbracht, c) die Baukosten (KG 300 und 400 nach DIN 276) bei mind. 2.500.000 Euro (netto) lagen, d) Schwierigkeitsgrad der Planungsleistungen mind. mit Honorarzone III eingestuft. Im Falle eines Angebots einer Bewerbergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über das geforderte Referenzprojekt oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten Referenzprojekte verfügen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag den Nachweis durch Übermittlung des ausgefüllten Formblatts "Vordruck 5: Referenzen" zu erbringen.
Architekten/Ingenieure: Zugelassen sind nur Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen. Der Bewerber / die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammen müssen in den letzten drei Kalenderjahren (2020, 2021, 2022) sowie aktuell jeweils über drei festangestellte Architekten/Ingenieure (inkl. Büroinhaber/Geschäftsführer) verfügt haben. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag den Nachweis durch Übermittlung des ausgefüllten Formblatts "Vordruck 1: Unternehmensdarstellung / Firmenprofil" zu erbringen.
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