Veröffentlichung 15.07.24 | Teilnahmefrist 20.08.24 | Vertragsbeginn 01.11.24 |
Eignungskriterien
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Hinsichtlich des Bieters dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag den Nachweis durch eine verbindliche Erklärung zu erbringen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG, vorliegen (Vordruck 2: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB).
Mindestanforderung: Kein Russlandbezug: Der Bewerber, seine etwaigen Unterauftragnehmer, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nimmt, dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576 aufweisen. Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag den Nachweis durch eine Eigenerklärung zu EU-Russlandsanktionen zu erbringen (Vordruck 3: Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 i.V.m. VO (EU) 2022/1269).
Mindestanforderung: Mindestumsatz: Der Bewerber/sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der Summe muss/müssen in den letzten 3 Kalenderjahren (2021, 2022, 2023) mit Projektmanagementleistungen einen Netto-Umsatz von mindestens 300.000,00 EUR pro Jahr erzielt haben. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag den Nachweis durch eine Eigenerklärung zu den Umsätzen zu erbringen (Vordruck 4: Erklärung zum Umsatz).
Mindestanforderung: Versicherungsschutz: Der Bewerber stellt sicher, dass er und etwaige Nachunternehmer über eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme i. H. v. mindestens 3.000.000,00 EUR für Personenschäden und mindestens 1.000.000,00 EUR für sonstige Schäden, zweifach maximiert pro Jahr verfügen. Es reicht aus, wenn sich der Bewerber verpflichtet, eine solche Versicherung im Auftragsfall abzuschließen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag den Nachweis zu erbringen entweder durch Vorlage einer aktuell gültigen Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers oder durch Vorlage einer Eigenerklärung, im Auftragsfall eine zumindest den Mindestanforderungen dieser Ausschreibung entsprechenden Versicherung abzuschließen.
Mindestanforderung
Mindestanforderung: Architekten/Ingenieure: Zugelassen sind nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen "Architekt" oder "Ingenieur" benennen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen. Der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammen müssen in den letzten drei Kalenderjahren (2021, 2022, 2023) sowie aktuell jeweils über mindestens zwei festangestellte Architekten/Ingenieure (inkl. Büroinhaber/Geschäftsführer) verfügt haben/verfügen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag den Nachweis durch Übermittlung des ausgefüllten Formblatts "Vordruck 1: Unternehmensdarstellung/Firmenprofil" zu erbringen.
Zuschlagskriterien
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Qualität (Projektabwicklung; Verfügbarkeit der Projektverantwortlichen)
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