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Neubau Hauptamtl. Feuer- und Rettungswache Lüdenscheid - VE 311 - Faserzementarbeiten

Auftraggeber
Veröffentlicht
19.06.2026
Angebotsfrist
20.07.2026
Die vorliegende Leistungsbeschreibung zur VE 311 (Faserzementarbeiten) beinhaltet Leistungen zur Baumaßnahme Neubau Hauptamtliche Feuer- und Rettungswache in Lüdenscheid. Hierbei werden im Wesentlichen folgende Teilleistungen beschrieben: + Baustellenerinrichtung für eigene Leistung: 1 psch + Dauergerüstanker:ca. 341 Stk + Faserzementplatten, sichtbar befestigt, T 335mm: ca. 3.050 m² + Faserzementplatten, sichtbar befestigt, T 260-270 mm: 240 m² + Faserzementplatten, Rillenprofil: ca. 697m² + Sockeldämmung: ca. 124 m² + Deckendämmung, Außenbereich: ca. 320 m² + Flanken- und Deckendämmung UZ: ca. 513 m + Faserzementplatte, Abhangdecke, Außenbereich: ca. 490 m² + Fassadenabschluss zur Klinkerfassade: ca. 270 m
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
19.06.26
Fragenfrist
08.07.26
Abgabefrist
20.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Lüdenscheid, Deutschland
Vertragslaufzeit
25 Tage
E-Mail
vergabemanagement@kapellmann.de
Freischalten
Telefon
+49 2351-170
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • (1) Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124)

    • - Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
    • - Eigenerklärung, dass keine unzutreffenden Angaben zur Eignung abgegeben werden
    • - Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (auf Verlangen qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung)
    • - Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister (auf Verlangen Nachweis). Ferner ist einzureichen: (2) Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (fünftes Sanktionspaket)
  • Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124)

    • - Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist
    • - Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
    • - Eigenerklärung zu Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre
    • - Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung) sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse).
  • Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124)

    - Eigenerklärung, dass die für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (auf Verlangen Aufgliederung);

  • Darüber hinaus sind projektbezogen von allen Bietern 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Leistungen seit 2023 abgeschlossen) vorzulegen über Projekte, in denen jeweils vergleichbare Faserzementfassadenarbeiten mit einem Mindestauftragswert in Höhe von 750.000 EUR netto erbracht wurden (Mindestanforderung). Diese Referenzen sind auch von Bietern nachzuweisen, die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind. (Vordruck Referenzen). Reicht ein präqualifizierter Bieter keine Referenzen ein, werden diese nachgefordert.

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Lose (1)

Vertragsentwurf89 KB32 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB24 Seiten
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