Veröffentlichung 04.11.24 | Teilnahmefrist 05.12.24 |
Eignungskriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben, die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind: 1.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach§ 123 GWB begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. --- 3.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. --- 4.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber/Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. --- 5.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- 6.) Nachweis des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder) --- --- Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bewerber zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Eignungsnachweise vorzulegen wie Bescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bewerbergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Angaben, die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind: 1.) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/Bieters und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). --- 2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen (z.B. Bilanzen, EÜ-Rechnungen, BWAs), zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bewerbergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben. --- Der Bewerber/Bieter hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 10.000.000 EUR, für Sach- und Vermögenschäden mindestens 10.000.000 EUR und für Umweltschäden mindestens 3.000.000 EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). --- Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen für die Personen-, Sach- und Vermögensschäden mind. zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Es ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen, dass die vorgenannten Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Die geforderten Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
I. Allgemeine Anforderungen
II. Mindestanforderung an das Projektteam: Der Bewerber muss ein Projektteam aus drei Tragwerksplanern bereitstellen, die über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens verfügen und eine einschlägige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums von mindestens 5 Jahren in der Tragwerksplanung nachweisen, wobei ein Teammitglied eine Berufserfahrung von mind. 8 Jahren nachweisen muss. Die geforderte Qualifikation muss zum Einreichungstermin für die Teilnahmeanträge vorliegen und ist mit dem Angebot durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure benennen.
III. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers: Der Bewerber / Bieter hat seine besondere Erfahrung mit der Tragwerksplanung für vergleichbare Objekte durch mindestens 4 geeignete Referenzen nachzuweisen, die die nachfolgenden Anforderungen erfüllen: - davon müssen mind. zwei Referenzen Projekte im Betonbau mit Überwachungsklasse 2 ausweisen - davon müssen mind. zwei Referenzen Projekte mindestens 4 - 10 m tief ins Erdreich einbindende Bauwerke, bei beengten räumlichen Gegebenheiten auf dem Baufeld (wie innere Ortslage, angrenzende Wohnbebauung, historische Bebauung, etc.) ausweisen - Referenzbeschreibung beifügen ! - davon muss mind. eine Referenz eine Anwendung der Finite-Elemente-Methode zur Berechnung und Bemessung des Tragwerks beinhalten - davon müssen alle Referenzen die Planungsleistungen für Tragwerksplanungen, und zwar Leistungsphasen 1-6, beinhalten - davon muss bei allen Referenzen die Fertigstellung (Abschluss der Leistungsphase 6) nach dem 1.1.2018 erfolgt sein. Die Referenzen sind dann mit der Leistung vergleichbar, wenn sie hinsichtlich der Größenordnung (Kosten), der technischen Ausführung und Organisation einen ähnlichen oder höheren Schwierigkeitsgrad ausweisen wie die beschriebenen Leistungen. Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, durch wen die Leistungen im Planungsbüro erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen oder eine Bestätigung der Referenzangaben durch den Bauherrn vorzulegen. Für die Referenzangaben können die vorbereiteten Listen (siehe Referenzbögen) genutzt werden, dazu ist eine kurze Beschreibung der Referenzmaßnahme (max. 2 Seiten) zu ergänzen. Diese Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kriterium für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern für die zweite Verfahrensstufe: Erfahrung des Bewerbers --- Für die Auswahlentscheidung werden für die Tragwerksplanung auf die den Mindestanforderungen entsprechende Referenzen in der geforderten Mindestanzahl insgesamt 30 Punkte vergeben. Durch die Einreichung von zusätzlichen Referenzen (über die Mindestanzahl von 3 hinaus), die ebenfalls den Mindestanforderungen an die Erfahrung des Bewerbers/Bieters (siehe auch Ziffer 5.1.9, III. Mindestanforderung an die Erfahrung ) entsprechen müssen, kann eine bessere Bewertung erzielt werden: (max. 30 zusätzliche Punkte) Dabei erhält eine zusätzliche Referenz, welche a) Planungsleistungen für das Tragwerk für ein mehr als 5 m tief in das Erdreich einbindendes Bauwerk beinhaltet: 5 Punkte --- b) Planungsleistungen für Projekte im Betonbau mit einer Überwachungsklasse 2 beinhaltet: 5 Punkte --- c) die Besondere Leistung der Ingenieurtechnischen Kontrolle der Ausführung des Tragwerks (in der LPH 8) beinhaltet: 3 Punkte. --- Bei gleichqualifizierten Bewerbern (Punktegleichstand) entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los. ---- Die Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen und entweder durch eine Bestätigung des Bauherrn über die Richtigkeit der Angaben oder durch beigefügte Nachweise und die Angabe von Ansprechpartnern (inkl. Kontaktdaten) überprüfbar nachzuweisen. --- Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von 3 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 S. 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern, aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Zuschlagskriterien
Bearbeitungsorganisation: Die Qualität der Bearbeitungsorganisation wird anhand mehrerer Unterkriterien beurteilt. Besondere Erfahrung des Projektteams (20 %) --- Qualitätsmanagement (15%) --- Methoden zur Förderung eines wirtschaftlichen Planungsergebnisses (15%) --- Weitere Details zu den Zuschlagskriterien und der Bewertung können den Vergabeunterlagen der zweiten Verfahrensstufe entnommen werden. Diese Vergabeunterlagen sind im Entwurf bereits in der ersten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt.
Wertungssumme aus dem Honorarangebot: Details zur Bewertung können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
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