Frist abgelaufen

Neubau IfL - Baugrube und Verbau

Die Angebotsfrist ist am 17. Juli 2023 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
Angebotsfrist
17.07.2023
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Leibniz-Institut für Länderkunde e.V. Postanschrift: Schongauerstraße 9 Postleitzahl / Ort: 04328 Leipzig Land: Deutschland NUTS-Code: DED51 Kontaktstelle(n): Einkauf Telefon: +49 341-60055102 E-Mail: p_kraus@leibniz-ifl.de Fax: +49 341-60055198 Internet-Adresse(n) Hauptadresse: (URL) www.leibniz-ifl.de I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-188be3624b1-1a71d80ccb54c24e Weitere Auskünfte erteilt/erteilen die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: (URL) www.evergabe.de an die oben genannten Kontaktstellen I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Forschungseinrichtung I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Forschung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Neubau IfL - Baugrube und Verbau Referenznummer der Bekanntmachung: 162_LIL_01-2023-0004 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45221250-9 II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag II.1.4) Kurze Beschreibung: Für den Neubau des Leibniz-Instituts für Länderkunde auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz in Leipzig wird der Leistungsteil für die Herstellung der Baugrube und des Verbaues bis zur Übergabeschnittstelle an den Auftragnehmer Rohbau ausgeschrieben werden. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein II.2) Beschreibung II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) CPV-Code Hauptteil: 45221250-9 45262212-0 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED DED51 Hauptort der Ausführung: II.2.4) Beschreibung der Beschaffung Der Leibniz-Institut für Länderkunde Leipzig e.V. plant auf dem Gelände südlich des Wilhelm-Leuschner-Platzes zwischen der Brüderstraße, der Windmühlenstraße und der Grünewaldstraße in Leipzig den Neubau eines mehrgeschossigen Institutsgebäudes. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll der Leistungsteil für die Herstellung der Baugrube und des Verbaues bis zur Übergabeschnittstelle an den Auftragnehmer Rohbau ausgeschrieben werden. Für diesen Leistungsteil sind Erd- und Tiefbau-, sowie Spezialtiefbauleistungen erforderlich. Baubegleitend werden Kampfmittelsondierungen und eine Aushubbegleitung auszuführen sein. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.6) Geschätzter Wert II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 18.09.2023 Ende: 12.04.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein II.2.14) Zusätzliche Angaben: Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung durch Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Beim Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung VHB 124" (oder die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" - EEE) mit Angaben zu Registereintragungen, Angaben zu Insolvenzverfahren/Liquidation, Angaben zu schweren Verfehlungen, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung sowie der Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Beim Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind diese Eigenerklärungen - auch die der Nachunternehmer - auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender in der "Eigenerklärung zur Eignung VHB 124" genannten Bescheinigungen und Nachweise zu bestätigen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragsfähig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG und qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Für die Leistungen der Kampfmittelsondierungen und Aushubbegleitung muss der Auftragnehmer über eine entsprechende Sach- und Fachkunde, sowie Erfahrung, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit Kampfmitteln verfügen. Der Auftragnehmer muss - auch wenn er über eine entsprechende Präqualifizierung verfügt - über eine gültige Erlaubnis gem. § 7 SprengG verfügen. Die verantwortlichen Personen müssen außerdem die Voraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 Nr. 3 SprengG erfüllen. Aufsichtspersonal dürfen ausschließlich Personen mit behördlichem Befähigungsschein (§ 20 SprengG) für den Umgang mit Kampfmitteln eingesetzt werden. Weiterhin müssen die vorgenannten Akteure über eine Berufshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) verfügen, die Risiken aus Kampfmitteln mit ausreichender Deckungssumme absichert. Diese Nachweise sind schriftlich mit dem Angebot vorzulegen. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung durch Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Beim Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung VHB 124" (oder die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" - EEE) mit Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen vorzulegen. Beim Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung durch Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Beim Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung VHB 124" (oder die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" - EEE) mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und Angaben zu Arbeitskräften vorzulegen. Beim Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind diese Eigenerklärungen - auch die der Nachunternehmer - auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender in der "Eigenerklärung zur Eignung VHB 124" genannten Bescheinigungen und Nachweise zu bestätigen: a) Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. b) Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag und Ortszeit: 17.07.2023 10:00 Uhr IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können DE IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11.09.2023 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 17.07.2023, Ortszeit: 10:00 Ort: Elektronisch Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter sind bei der elektronischen Angebotsabgabe nicht zugelassen (§14 EU VOB/A). Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch VI.3) Zusätzliche Angaben: VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig Postanschrift: Braustraße 2 Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig Land: Deutschland VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Postanschrift: PF 10 13 64 Postleitzahl / Ort: 04013 Leipzig Land: Deutschland Telefon: +49 341/977-3800 Fax: +49 341/977-1049 Internet-Adresse: (URL) https://www.lds.sachsen.de VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Postanschrift: PF 10 13 64 Postleitzahl / Ort: 04013 Leipzig Land: Deutschland Telefon: +49 341/977-3800 Fax.: +49 341/977-1049 Internet-Adresse: (URL) https://www.lds.sachsen.de VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 15.06.2023 Baumeisterarbeiten,Straßenbau/ Tiefbau/ Erschließung (Komplettleistung),Fundamente/ Verbau,Erdbau

Zeitplan

Abgabefrist
17.07.23

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