Veröffentlichung 21.07.26 | Fragenfrist 13.08.26 | Abgabefrist 20.08.26 | Öffnung 20.08.26 | Vertragsbeginn 21.11.26 |
Eignungskriterien
I) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, sind von nicht-präqualifizierten Unternehmen zusätzlich auf Anforderung 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen
J) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen notwendigen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist zusätzlich als Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Erklärung hinsichtlich der technischen Fachkräfte, über die das Unternehmen für die Ausführung der Leistung verfügt.
K) Erklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt (Formblatt 234). Bei Bietergemeinschaften sind die In Ziffer 5.1.9 Buchstabe A bis J Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen, soweit im Einzelnen nicht anders vorgegeben. Auf die VORBEMERKUNG ZU DEN EIGNUNGSKRITERIEN – FESTLEGUNG ZUR FORM DES NACHWEISES wird verwiesen. Die Festlegung gilt für Mitglieder einer Bietergemeinschaft entsprechend.
D) Erklärung zur Eintragung in die folgenden Register: Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handwerkskammer. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug , Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
E) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
F) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen, eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Zuschlagskriterien
Gewertet wird der angegebene Gesamtpreis
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