Veröffentlichung 01.03.24 | Teilnahmefrist 02.04.24 |
Eignungskriterien
1. Eignung zur Berufsausübung: HINWEIS: Ein Muster der detaillierten Wertungsmatrix mit der Gewichtung der einzelnen Auswahl- und Unterkriterien ist den Vergabeunterlagen – Anlage 02 zu entnehmen. ●●● a) fristgerechter Eingang der Bewerbung über die vorgegebene Vergabeplattform des Auftraggebers § 53 VgV (Ausschlusskriterium) ● b) wurde die Bewerbung digital auf der vorgegebenen Vergabeplattform entsprechend den geforderten Mitteln (VGV §10) eingereicht? (Ausschlusskriterium) ● c) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen, oder Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV (Ausschlusskriterium), weitere Informationen finden Sie unter: https://eee.evergabe-online.de/ ● d) Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers nach § 44 VgV und § 75 VgV ● e) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen nach § 43 VgV ● f) Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht ● g) Erklärung, dass kein Bezug zu Personen, Organisationen oder Einrichtungen, denen die Auftragsvergabe nach Art. 1 Nr. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 (neuer Art, 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) verboten ist, vorliegt. ● h) Abgabe eines Firmen- oder Büroprofils mit Angabe zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und evtl. Tochtergesellschaften und Standorten, Handelsregisterauszug mit Aussage, ob das Unternehmen ein KMU ist. ● i) Will sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) auf die Leistungsfähigkeit Dritter (Nachunternehmer oder Freie Mitarbeiter) berufen § 36 / 46 VgV, so ist jeweils gesondert durch diese nachzuweisen: i.1) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe § 47 VgV | i.2) Angabe welche Teile des Auftrags als Unterauftrag bearbeitet werden VgV § 46 (3) Nr. 10 | i.3) Erklärung zu / Erbringung der Nachweise der Unterpunkten c) bis h) | i.4) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach 2.) ● j) Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften nach § 43/53 VgV) sind je Mitglied anzugeben: j.1) Namen der Partner mit Firmen- oder Büroprofil | j.2) Erklärung zur Rechtsform | j.3) Angabe der vollständigen Unternehmensbezeichnung durch jedes Mitglied | j.4) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters | j.5) Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied | j.6) Organigramm zur Leistungserbringung | j.7) Erklärung zu / Erbringung der Nachweise der Unterpunkte c) bis h) durch jedes Mitglied | j.8) Nachweis der wirtschaftl. und finanziellen Leistungsfähigkeit nach 2.) durch jedes Mitglied.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: HINWEIS: Ein Muster der detaillierten Wertungsmatrix mit der Gewichtung der einzelnen Auswahl- und Unterkriterien ist den Vergabeunterlagen – Anlage 02 zu entnehmen. ●●● a) Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1.500.000 EUR für sonstige und Sachschäden mindestens 1.500.000 EUR beträgt. Es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken (2-fache Maximierung im Versicherungsjahr). Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall kann akzeptiert werden, eine Bestätigung ist schriftlich vorzulegen / zu erklären. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. ● b) Erklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers in € brutto für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier: Fachplanung Technische Ausrüstung ELT) der letzten 3 Geschäftsjahre. ●●● Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 2. ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 10 Punkten.
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: HINWEIS: Ein Muster der detaillierten Wertungsmatrix mit der Gewichtung der einzelnen Auswahl- und Unterkriterien ist den Vergabeunterlagen – Anlage 02 zu entnehmen ●●● 3.a. Personelle Qualifikation / Berufliche Leistungsfähigkeit: Angabe der Zahl der Beschäftigten des Bewerbers im jährlichen Mittel der letzten drei Jahre für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier: Fachplanung Technische Ausrüstung ELT): Führungskräfte (einschl. Projektleiter/innen) | sonst. fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte, ohne Auszubildende) ● Angabe Name, Qualifikation einer projektverantwortlichen Person über die gesamte Projektdauer ● Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 3.a. ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 5 Punkten. ●●● 3.b. Referenzobjekte / Technische Leistungsfähigkeit: Angabe / Beschreibung selbst erbrachter Leistungen bei insg. zwei Referenzen die mit den Planungsanforderungen der Bauaufgabe „Gebäude für Kinderbetreuung“ vergleichbar sind. ● je Referenz sind anzugeben: Projektname / kurze Projektbeschreibung in Wort / Bild | Angabe ob Neubau (siehe geforderte Mindeststandards) | Erläuterung über die vergleichbare Komplexität der Planungsanforderungen der Referenz mit der Aufgabenstellung | Angabe Zeitpunkt der Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme (siehe geforderte Mindeststandards) | Angabe Bauherr / Auftraggeber (Anschrift, Name, Telefonnummer Ansprechpartner) | Vertragsverhältnis zum Bauherrn (AG), z. B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer ARGE, oder Nachunternehmer, etc. | Angabe Projektleiter/in des Bewerbers | Angaben zur eigenen Honorierung (z.B. Einordnung nach HOAI Parameter bzw. Honorar in EUR) der selbst erbrachten Leistungen | Angabe der Baukosten nach DIN 276 (2. Ebene) mind. getrennt für KG 440, KG 450 und 460) | Angabe der Projekttermine (z.B. Bearbeitungszeit, Planung, Bauausführung etc.) | Angabe projektbezogener Kennzahlen (z.B. Fläche m2 od. Volumen m3 etc.) | Angabe der selbst erbrachten Leistungen (LPH nach HOAI) insb. bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes entspr. den LPH der HOAI, bei Projekten in ARGE oder mit/als NU Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den LPH nach HOAI ● Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 3.b. ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 54 Punkten. ●●● 3.c. Besondere technische Leistungsfähigkeit: Nennung und Beschreibung der besonderen technischen Fähigkeiten bei je 2 Referenzen vergleichbarer Komplexität der Planungsanforderung zur Bauaufgabe nach zum Nachweis folgender Besonderen Qualifikationen / Erfahrungen aus Sicht des Fachplaners: 1. Erfahrung in der Planung und Ausführung von Photovoltaikanlagen | 2. Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren, Verwaltungsvorschriften und sonst. Regelwerken (auf Landes- Bundes- EU- Ebene) bei vgl. öffentlichen Bauvorhaben | 3. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichem Auftraggeber ● Bei 3.c.) kann eine Referenz ein od. auch mehrere der geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o.g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben. ● Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 3.c. ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 16 Punkten. ●●● 3.d. Technische Leistungsfähigkeit – Ausstattung: Erklärung zur techn. Leistungsfähigkeit durch Angabe der Anzahl und Ausstattung, Geräte, fachtechnische Ausrüstung (insbes. Hard-/Software, Rechnerart etc.). ● Die maximal zu erreichende Punktzahl für das Kriterium 3.d. ergibt sich aus der Summe der o. g. Kriterien zu insgesamt: 5 Punkten. ●●● Geforderte Mindeststandards zu 3.: Gewertet werden Referenzen für 3.b) und 3.c) nur wenn Inbetriebnahme ab / nach dem 01.01.2018 erfolgte. ● Beide Referenzen aus 3.b müssen Neubauten sein. Dabei sind Erweiterungsbauten als Neubau bzw. Anbau im Bestand zulässig und werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn die geforderten Angaben gesondert erfasst sind und mit dem Teilnahmeantrag vorliegen. ● Die Referenzen zu 3.b müssen vergleichbar „Gebäude für Kinderbetreuung“ sein ● Die Vergleichbarkeit der Referenzen für 3.b) und 3.c) hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb/ Bilder). Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend ● Laufende Bauvorhaben werden für die Leistungsphasen nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden. Nicht vollständig abgeschlossene LPH werden im Verhältnis des v.H.-Satzes nach HOAI je LPH zur Gesamtpunktzahl (hier: 10 Punkte) in Abzug gebracht. ● Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die geforderten Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen. ● Die vollen Punkte je Referenzobjekt (100 %) können nur erreicht werden, wenn alle geforderten Anlagengruppen (ALG) nach Definition § 53 HOAI nachweislich erbracht wurden. ● Wurden nur einzelne Anlagengruppen nachweislich erbracht, erfolgt eine Wichtung gemäß nachfolgendem Schlüssel: ELT mit ALG 4: 60 % + ALG 5: 20 % + ALG 6: 20 % = 100 %
Zuschlagskriterien
0. Bürovorstellung
1. Fachkunde und Qualifikation
2. Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation
3. Methoden der Kosten- und Terminsteuerung
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