Frist abgelaufen

Neubau Kinderhaus Hohenlinden - Zimmer- und Holzbauarbeiten mit Gerüstbau

Auftraggeber
Veröffentlicht
25.09.2025
Angebotsfrist
24.10.2025
Die Gemeinde Hohenlinden beabsichtigt die Errichtung eines 6-gruppigen Kinderhauses mit 3 Kinderkrippengruppen im Erdgeschoss sowie zwei Kindergartengruppen und einer Wahlgruppe (Kindergarten oder -krippe) im Obergeschoss, in vorgefertigter Holzbauweise auf Stahlbeton-Bodenplatte. Gegenstand der Vergabeeinheit sind Holzbau-Leistungen zur Erstellung des Gesamtgebäudes in Holzbauweise einschl. ELT-Einlegearbeiten, sowie Gerüstbauarbeiten für eigene Leistungen und Fremdgewerke. Gebäudekenndaten: 2 Geschosse, nicht unterkellert Gebäudegrundfläche ca. 1100 m2 Geschossfläche ca. 1830 m2 Gebäudehöhe bis ca. 8,6 m Wesentliche Leistungen: Außen-/Innenwände in Holzrahmenbauweise ca. 2000m2 Innenwände in BSP-Tafelbauweise ca. 200m2 Decken in BSP-Tafelbauweise ca. 1950m2 Fassadenbekleidung Holzschalung ca. 1100m2 Innenbekleidung 3-Schichtplatte ca. 1750m2 Fassadengerüste inkl. Vorhaltung ca. 1850m2

Zeitplan

Veröffentlichung
25.09.25
Fragenfrist
18.10.25
Abgabefrist
24.10.25
Öffnung
24.10.25
Vertragsbeginn
12.05.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Hohenlinden, Deutschland
E-Mail
bauamt@hohenlinden.de
Telefon
08124531216

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eignung zur Berufsausübung

    • Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
    • Handelsregister - Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit
    • Erfolg ausgeführt haben, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
    • Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, der Berufsgenossenschaft sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG vorzulegen.
    • • Angaben zu Eintragungen im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Die Bieter,
    • deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen eine Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer bzw. sowie einen Berufs-/Handelsregisterauszug vorzulegen.
    • • Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
    • Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
    • ordnungsgemäß erfüllt hat.
    • • Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, u.a. dass keine
    • Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, keine Eintragung im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Angabe, ob ein Ausschlussgrund
    • gemäß §6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt und/oder ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur
    • Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hegestellt wurde.
    • • Angaben, zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
    • weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
    • Liquidation befindet. Alternativ Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, welcher auf Verlangen vorgelegt wird.
    • • Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird durch den Namen des Verantwortlichen in Druckbuchstaben im Angebot
    • mit abgegeben. Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der
    • Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden. Bei Einsatz von
    • Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
    • Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in er Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
    • Als vorläufiger Nachweis kann auch eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorgelegt werden.
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Als Eigenerklärung vorzulegen:
    • • Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen
    • betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
    • ausgeführten Aufträgen. Als Mindestanforderung werden je abgeschlossenen Geschäftsjahr 3.000.000,00 EUR netto vorausgesetzt.
    • • Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der
    • Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen. Die Höhe der Versicherungssumme ergibt sich wie folgt: eine
    • Deckungssumme (Mindestanforderung) für Personenschäden von 2 Mio. € , für sonstige Schäden 1 Mio. €. Sofern Bietergemeinschaften gebildet
    • werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Die Bieter, deren Angebote in die engere
    • Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Bei Einsatz von eignungsverleihenden Unterauftragnehmern (Nachunternehmen) sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Wenn das Angebot in die engere Wahl kommt, ist bei Einsatz von Unterauftragnehmern (Nachunternehmen) (ohne Eignungsleihe) für diese auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen vorzulegen. Sind die Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
    • • Angaben zur Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte
    • Als vorläufiger Nachweis kann auch eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorgelegt werden.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien

    • Als Eigenerklärung vorzulegen:
    • • Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung in
    • der Höhe der Angebotssumme und technischen Ausführung vergleichbar sind. Hier insbesondere vergleichbar "in vorgefertigter Holztafelbauweise".
    • Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen für die wichtigsten Bauleistungen, Bescheinigungen (Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung) für mindestens 3 vergleichbare Referenznachweise (hier insbesondere vergleichbar "in vorgefertigter Holztafelbauweise") vorzulegen: Ansprechpartner
    • Art der ausgeführten Leistung
    • Auftragssumme
    • Ausführungszeitraum
    • stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der aus- geführten Mengen
    • Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer
    • stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung). Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß FB 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter. Präqualifizierte Bieter können sich dazu des PQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort Nachweise entsprechend vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind. Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise vergleichbare Referenzen betreffen und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen. Alternativ können die Referenzen auch mit dem Angebot übermittelt werden.
    • Hinweis: Eine Referenz kann alle oder mehrere der beschrieben Leistungen abdecken. In diesem Fall ist in der Referenzbescheinigung der Wert der
    • einzelnen Leistungen anzugeben. Alternativ sind auch Referenzbescheinigungen für einzelne Leistungen zulässig. Es müssen für jede der zuvor
    • beschriebenen Leistungen mind. 3 Referenznachweise mit dem jeweils angegebenen Mindestauftragswert vorgelegt werden. Nimmt der Bieter in
    • Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer
    • Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften
    • die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
    • „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
    • Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen
    • • Angaben über die technischen Fachkräfte, sowie die technischen Stellen, welche dem Bieter zum Erbringen der angebotenen Leistung zu
    • Verfügung stehen
    • insbesondere die mit der Qualitätskontrolle beauftragten, sowie die zur Errichtung des Bauwerks zu leisten. Bei Einsatz von
    • eignungsverleihenden Unterauftragnehmern (Nachunternehmen) sind die Eigenerklärungen auch für diese vorzulegen. Sind die
    • Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
    • Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Wenn das Angebot in die engere Wahl kommt, ist bei
    • Einsatz von Unterauftragnehmern (Nachunternehmen) (ohne Eignungsleihe) für diese auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen vorzulegen.
    • Sind die Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
    • Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
    • • Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers und/oder der Führungskräfte des
    • Unternehmens
    • Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
    • gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
    • Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche
    • Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
    • Angabe, welche Teile des
    • Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
    • Als vorläufiger Nachweis kann auch eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorgelegt werden.

Zuschlagskriterien

  • Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

    • Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
    • Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.

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Vergabeunterlagen

Eigenerklärung203 KB24 Seiten
Eignungskriterien89 KB4 Seiten
Preisblatt42 KB2 Tabellen
Projektplan287 KB16 Seiten
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