Veröffentlichung 26.05.26 | Abgabefrist 25.06.26 | Öffnung 25.06.26 |
Eignungskriterien
Es müssen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Kalenderjahren mindestens 3 Referenzen nachgewiesen werden, die nach Art und Umfang mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Für Bieter in engerer Wahl ist zusätzlich die Ausführung nachzuweisen! Der Nachweis kann bei präqualifizierten Unternehmen durch Angabe der Präqualifikationsnummer beim Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Die dort eingestellten Referenzen müssen mit den auszuführenden Leistungen vergleichbar sein. Nicht präqualifizierte Unternehmen erbringen den Nachweis über die Eigenerklärung KEV 179 Seite 3+4. Bieter in engerer Wahl müssen zusätzlich die im Formblatt KEV 179 Eigenerklärung unter b) genannte schriftliche Bestätigung des damaligen Auftraggebers vorlegen, dass die Arbeiten auftragsgemäß erbracht wurden. Ein Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers ist ebenfalls zu benennen. Die jeweiligen Bescheinigungen sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Die Vorlage der Europäischen Eigenerklärung EEE ist ebenfalls zulässig! Das Formblatt VHB 179 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei. Direkter Link zur Eigenerklärung
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. KEV 179 nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt KEV 179 Punkt d) Eigenerklärung angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Die Vorlage der Europäischen Eigenerklärung EEE ist ebenfalls zulässig! Das Formblatt VHB 179 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei. Direkter Link zur Eigenerklärung
Der Bieter muss Mitglied in einer Berufsgenossenschaft sein oder den Nachweis erbringen, dass er der Pflicht nicht unterliegt. Der Nachweis ist für Bieter in engerer Wahl zu erbringen. Der Nachweis ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder für nicht präqualifizierte Bieter durch Einzelnachweis, zu erbringen. Die Vorlage der Europäischen Eigenerklärung EEE ist ebenfalls zulässig! Das Formblatt VHB 179 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei. Direkter Link zur Eigenerklärung
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