Veröffentlichung 20.08.24 | Abgabefrist 10.10.24 | Öffnung 10.10.24 |
Eignungskriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Hinweis: sofern Bieter auf die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise, beispielsweise auf Referenzbescheinigungen, zum Nachweis ihrer Eignung verweisen stellen Bieter eigenverantwortlich sicher, dass diese Nachweise den in der Ausschreibung gestellten Anforderungen genügen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Gelangt das Angebot in di e engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sofern im Angebot angegeben wird Nachunternehmer einzusetzen geht der Auftraggeber davon aus, dass von diesen keine schwere Verfehlung begangen wurde, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellt und deshalb bei diesen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen und keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Andernfalls wird um Mitteilung der Ausschlussgründe / Eintragungen gebeten. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, auch für diese anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) vorzulegen. Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Nachweis durch Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer des Sitzes oder Wohnsitzes. Angabe durch Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§§ 123, 124 GWB). Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Nachweis durch Eigenerklärung grundsätzlich ausreichend).
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Nachweis durch Eigenerklärung grundsätzlich ausreichend). Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung (Nachweis durch Eigenerklärung grundsätzlich ausreichend).
3 Referenzen (je eine Bescheinigung in Anlehnung an das VHB Formblatt 444) über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbarer Projekte. Auf gesonderte Anforderung Angabe zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Zuschlagskriterien
Preiskriterium
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