a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Grosstanklager Ölhafen Rostock GmbH; Straße, Hausnummer: Oewerwischenweg 1; Postleitzahl: 18146; Ort: Rostock; Land: DE
b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden.
d) Art des Auftrages: Bauleistungen: Gleisbau und Entwässerungsanlagen
e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Grosstanklager Rostock; Straße, Hausnummer: Oewerwischenweg 1; Postleitzahl: 18146; Ort: Rostock; Land: DE
f) Art und Umfang der Leistung: Im Rahmen des Neubaus der Gleise 29 und 30 im Grosstanklager Rostock sollen im BA 2/1 folgende Bauleistungen erbracht werden: Gleisbau und Entwässerungsanlagen Gl. 29 u. 30. Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert
h) Aufteilung in mehrere Lose: nein
i) Ausführungsfristen: Beginn: 31.08.2026, Ende: 29.11.2026
j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Entfällt, da Nebenangebote zugelassen sind.
k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Entfällt, da die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist.
l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3416718/zustellweg-auswaehlen.
m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt
n) entfällt
o) Frist für den Eingang der Angebote: 29.07.2026, 09:00 Uhr; Bindefrist: 31.08.2026
p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben.
q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch
r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
s) Eröffnungstermin: Datum: 29.07.2026, 09:15 Uhr; Ort: Rostock; Personen, die anwesend sein dürfen: es gelten die gesetzlichen Regeln
t) Sicherheiten: Sicherheitsleistung Vertragserfüllung iHv 10% der Auftragssumme.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche iHv 5% der Schlussrechnungssumme.
u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: keine
v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: entfällt
w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Eignungsleihe zulässig ist. Das heißt: Sofern ein einzelnes Eignungskriterium durch den Bieter nicht erfüllt wird, ist es möglich, insoweit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, die über diese betreffende Eignung verfügen. Dieses ist nachzuweisen.
I. Unternehmensbezogene Referenzen
Anzugeben ist durch Eigenerklärung eine Liste geeigneter Referenzen über erbrachten die wesentlichen Leistungen vergleichbarer Art mit Angabe der in dem Referenzblatt benannten Angaben.
Verlangt werden zwei Kategorien von Referenzen als Mindestkriterium (sogleich unter 1. und 2.):
— Referenzen Typ A: (vgl 1)
— Referenzen Typ B: (vgl 2)
Referenzen, die die Anforderungen beider Kategorien der Referenzen, also
— „Referenz A“ und
— „Referenz B“
abdecken, werden in jeder Kategorie gewertet, deren Voraussetzungen sie erfüllen.
Zeitraum: Die Referenz-Leistungen müssen nach dem 31.07.2021 erbracht worden sein.
1. Referenz Typ A: Tiefbau im Gleisbereich mit Entwässerung und Kanal-bau
Die Referenzen sollen Leistungen betreffen, die die folgenden Kriterien erfüllen:
Leistungen:
o Tiefbau im Gleisbereich
o mit Entwässerung
o mit Kanalbau
Fertigstellung: nach dem 31.07.2021
Projektvolumen für diese Leistungen: mindestens 350.000 € netto
Mindestanforderung: mindestens eine Referenz
Hinweis: Wertbar sind auch Referenzen, die nicht alle drei Leistungsbereiche erfüllen, sofern alle drei Leistungsbereiche mittels der eingereichten Referenzen in der Summe in der Zahl der Mindestanforderung vorliegen.
2. Referenz Typ B: Herstellung einer flüssigkeitsundurchlässigen Flächen-befestigung
Die Referenzen sollen Leistungen betreffen, die die folgenden Kriterien erfüllen:
Leistungen:
o Herstellung einer flüssigkeitsundurchlässigen Flächenbefestigung für eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne von § 19g WHG und der AwSV, ausgeführt als sekundäre Barriere (Dichtfläche) nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere gemäß TRwS 786 (DWA‑A 786)
Fertigstellung: nach dem 31.07.2021
Mindestanforderung: mindestens eine Referenz
II. Gütezeichen
Der Bieter muss über das Gütezeichen RAL Kanalbau Gruppe: AK2 (GZ 961) ausgestellt von der Gütegemeinschaft „Güteschutz Kanalbau“ e.V. verfügen.
III. Zertifizierung nach § 62 AwSV
Der Bieter muss über folgende Zertifizierung verfügen:
Zertifizierung nach § 62 AwSV(*) als Betrieb, der die in § 45 Absatz 1 genannten Tätig-keiten an den dort genannten Anlagen und Anlagenteilen ausführt.
(*) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 905), die durch Artikel 256 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist.
IV. Schulung und Authorisierung vom Hersteller
Der Bieter hat eine Bestätigung des Herstellers, der
B+F Beton- und Fertigteilgesellschaft mbH Lauchhammer
Bockwitzer Str. 85
01979 Lauchhammer
Kontakt: Frau Engelmann, Telefon 03574 7804-0
vorzulegen, dass der Hersteller den Bieter als ausführenden Betrieb (gemäß Vorschriften der AwSV[*]), einschließlich seiner Fachkräfte, für die in dem Bescheid
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / Allgemeine Bauartgenehmigung: Bescheid Z-74.3-139 Fertigteile des B+F Plattensystems zur Verwendung als Abdichtungssystem in LAU-Anlagen (Bescheid vom 27.01.2022 zum Geschäftszeichen II 71-1.74.3-5/21) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt)
und die in dem Bescheid
-Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / Allgemeine Bauartgenehmigung: Bescheid Z-74.3-109 B + F Gleis-Tragwanne zur Verwendung in LAU-Anlagen (Bescheid vom 22.08.2024 zum Geschäftszeichen II 76-1.74.3-4/24) des Deutschen Instituts für Bau-technik (DIBt)
genannten Tätigkeiten schulen und autorisieren wird.
[*] Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 905), zuletzt geändert durch Artikel 256 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328))
Hinweis:
Der Hersteller wird diese Bescheinigung ausstellen, wenn der Bieter mit seiner Anfrage bei diesem seine Fachkunde nachweist, insbesondere, wenn er mittels zweier Referenzen seine Erfahrung mit der Verlegung von Auffangwannen (Fahrzeugwannen oder Gleistragwannen als Betonfertigteile) belegt.
Das Erfordernis der Schulung und der Authorisierung sind Auflagen aus den genannten Bescheiden und für die Ausführung unerlässlich.
Die Bescheide sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Hinweis: Für den Fall, dass der Hersteller als Nachunternehmer für denjenigen Teil der Leistungen des Leistungsverzeichnisses, die diese Schulung erfordern, vorgesehen wird, entfällt diese Anforderung.
x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: entfällt; Land: DE
Gleise (Straßenbahn/ Eisenbahn),Entwässerungskanäle