Frist abgelaufen

Neubau Polizeipräsidium Rheinpfalz Ludwigshafen, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 8 gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung, Leistungsphasen (LPH) 5-9 gem. § 55 HOAI für die Anlagengruppe 8 für den Neubau des Polizeipräsidiums Rheinpfalz in Ludwigshafen (aufgrund Von Eigenleistungen teilweiser Wegfall von Grundleistungen bzw. Teilleistungen von Grundleistungen). Ergänzt werden die Grundleistungen insbes. durch folgende Besondere Leistungen: - Zusammenstellung und Übergabe der anlagentechnischen Kenn-/Berechnungswerte für Energieausweis - Aufbereitung der anlagentechnischen Kenn-/Berechnungswerte - Zusammenstellung und Übergabe der anlagentechnischen bzw. beleuchtungstechnischen Kenn-/Berechnungswerte - Erstellung von Bestandsplänen unter Beachtung der LBB-Vorgaben - Überwachen Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen - Übertragung der Planungs- und Kostendaten in die digitalen Erhebungsformulare

Zeitplan

Veröffentlichung
18.12.23
Abgabefrist
20.12.23
Öffnung
20.12.23

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Landau, Deutschland
E-Mail
VOFVergabe.Koblenz@LBBnet.de
Telefon
+49 2619701-0

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert. . Erklärung, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).

  • Als Nachweis ist mit dem Eignungsbogen bzw. Angebot vorzulegen

    • eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. . Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. . Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn und soweit gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist
    • aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist. . Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 2 . Als Mindeststandards werden gefordert: Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers (des Büros bzw. der Bewerbergemeinschaft / ARGE) mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und der geforderten zweifachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer. Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken. Alternativ ist ausreichend, wenn alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/ ARGE eine Berufshaftpflichtversicherung mit dem vorgenannten Versicherungsschutz nachweisen, wenn und soweit jeweils gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE mitversichert ist.
  • Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn.1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 VgV einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. . Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte sind gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben: - der Projektleiter - der Bauleiter. . Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen. . Für den Bewerber bzw. Bieter/das Unternehmen/das Büro und den Projektleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen. . Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben: a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme, b) Auftraggeber mit Name und Anschrift, c) Bruttogrundfläche der Maßnahme (BGF nach DIN 277), d) erbrachte Leistungsphasen, e) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis), Abschluss der LPH 8 und der Bauausführung, f) Rechnungswert (Honorar, netto) g) erbrachte Anlagengruppen, h) Gebäudeart, i) Art der Baumaßnahme, j) Anzahl der Vollgeschosse. . Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten drei Jahren sowie die Zahl seiner Führungskräfte in der Fachrichtung Technische Ausrüstung ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). . Der Bieter hat eine Erklärung beizufügen aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung er verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV). . Der Bieter hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV). . Möglicherweise geforderte Mindeststandards: . Als Mindeststandards werden gefordert: . Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder vergleichbar und eine Berufserfahrung in der genannten Fachrichtung von mind. 5 Jahren nach Studienabschluss nachweisen. . Der Bauleiter muss muss mindestens den Abschluss als staatlich geprüfter Techniker oder eine vergleichbare Berufszulassung in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder vergleichbar und eine Baustellenpraxis von mind. 5 Jahren in derselben Fachrichtung nach Ausbildungsabschluss nachweisen. . Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: . 1. Bieter / Unternehmen / Büro: Mind. 1 Referenz über die Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 5 - 8 gem. § 55 HOAI) für den Neu-, Erweiterungs-, Umbau und/oder die Modernisierung eines mehrgeschossigen (mind. 2 Vollgeschosse) Büro- bzw. Verwaltungsgebäudes mit einer BGF von mind. 4 500 qm. Es muss mind. die Anlagengruppe 8 erbracht worden sein. Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 nach dem 01.10.2015 und zum Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen. . 2. Projektleiter: Mind. 1 Referenz über die Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 5 - 8 gem. § 55 HOAI) für den Neu-, Erweiterungs-, Umbau und/oder die Modernisierung eines mehrgeschossigen (mind. 2 Vollgeschosse) Büro- bzw. Verwaltungsgebäudes mit einer BGF von mind. 4 500 qm. Es muss mind. die Anlagengruppe 8 erbracht worden sein. Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 nach dem 01.10.2015 und zum Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen. . 3. Bauleiter: Mind. 1 Referenz über Objektüberwachung (LPH 8 gem. § 55 HOAI) für den Neu-, Erweiterungs-, Umbau und/oder die Modernisierung eines mehrgeschossigen (mind. 2 Vollgeschosse) Büro- bzw. Verwaltungsgebäudes mit einer BGF von mind. 1 000 qm. Es muss mind. die Anlagengruppe 8 erbracht worden sein. Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 nach dem 01.10.2015 und zum Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen. . Die Referenzen des Bewerbers bzw. Bieters, des Projektleiters und des Bauleiters dürfen identisch sein. Es ist jedoch für jeden einzeln die Liste auszufüllen. . Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters in den letzten drei Jahren muss mind. 3 Beschäftigte betragen. Die durchschnittliche jährliche Zahl seiner Führungskräfte der Fachrichtung Technische Ausrüstung in den letzten drei Jahren muss mind. 2 Beschäftigte betragen. . Für die Ausführung des Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG) und Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich.

Zuschlagskriterien

  • Personalkonzept, Organisation und Koordination im ausgeschriebenen Projekt

  • Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebende Leistung und zur konzeptionellen Vorgehensweise

  • Honorar

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Vergabeunterlagen

Projektplan56 KB24 Seiten
Vertragsbedingungen24 KB4 Seiten
Vertragsentwurf156 KB8 Seiten
Kalkulation78 KB2 Tabellen
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