Veröffentlichung 11.06.24 | Abgabefrist 15.07.24 | Öffnung 15.07.24 | Vertragsbeginn 01.10.24 |
Eignungskriterien
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=295487
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung derBewerber: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf diewirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unterBezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft,bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einerBerufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR fürPersonenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall derZuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeitunterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nachAufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung derBewerber: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technischeund berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf §46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: Anhand einer Liste derwesentlichen in den letzten 3 Jahren (2021-2023) erbrachten Leistungenwird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist jeerbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr.300+400 DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privatenAuftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignetwerden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Listenachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringungvergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahlvon Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV): In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzungder Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs.1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: Eine Übersichtist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeuntnerlagen: Fachtechnische Lösungsansätze
siehe Vergabeuntnerlagen: Personelle Besetzung
siehe Vergabeuntnerlagen: Strukturelle Herangehensweise an das Projekt /Projektanalyse
siehe Vergabeuntnerlagen: Gesamteindruck Konzept
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