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Neubau Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Gunsleben und Oschersleben: Kartierung, Eingriffsbilanzierung, arten-schutzrechliches Gutachten sowie FFH-Vorprüfung

Auftraggeber
Veröffentlicht
09.07.2026
Angebotsfrist
30.07.2026
Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neu-wegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig sollen sichere Wege für Spaziergänger sowie für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Im Zuge der Genehmigungsplanung ist eine Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit er-forderlich. Auf eine Variantenuntersuchung für die Linienführung wurde verzichtet, da die vorhandene Trasse der ehemaligen Bahnstecke den Verlauf des zukünftigen Radweges vorgibt. Der Radweg soll in Betonbauweise mit 2,5% Quergefälle und einer Breite von 2,50 m auf einer Gesamtstrecke von ca. 11,5 km hergestellt wer-den. Die zu kartierende und zu bewertende Bahntrasse liegt zu Teilen im Bereich des Großen Bruch bei Wulferstedt (FFH0043). Dieses FFH-Gebiet liegt westlich von Oschersleben direkt in der Westlichen Börde. Es erstreckt sich beidseitig des Großen Bruch-Grabens. FFH-Vorprüfung - Beschreibung des Vorhabens & Wirkfaktoren: Detaillierte Darstellung der Bau-maßnahmen (z.B. Flächenversiegelung, Rodungen, Bodenabtrag) sowie der späteren Nutzung (Lärm, Störung durch Radfahrer, eventuelle Beleuchtung). - Bestandsaufnahme & Erhaltungsziele: Identifikation der im Gebiet vorkommen-den Lebensraumtypen (LRT) und Arten (gemäß Anhang I und II der FFH-Richtlinie), für die das Gebiet gemeldet wurde. - Prognose der Beeinträchtigungen: Analyse, ob die Wirkfaktoren zu einem dauer-haften Verlust von Lebensräumen oder zur erheblichen Störung geschützter Ar-ten (z.B. Fledermäuse in Tunneln/Brücken oder Vögel in Bahndammgehölzen) führen. - Prüfung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: Erarbeitung von Lö-sungen, um Schäden zu verhindern, wie z.B. Bauzeitenbeschränkungen, Ver-zicht auf Beleuchtung oder spezielle Leitsysteme für Tiere. - Kumulationsprüfung: Untersuchung, ob das Projekt zusammen mit anderen Plänen oder Projekten in der Umgebung
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
09.07.26
Fragenfrist
30.07.26
Abgabefrist
30.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Freischalten
Telefon
0228 99 610 1234
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nachweis Berufsstand nach § 31 UVgO des Büroinhabers Namentliche Nennung des Büroinhabers und des Projektleiters sowie deren Qualifi-kation. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV Abs. 1 (Berufs-/Handelsregister bzw. Gewerbeanmel-dung) oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 44 VgV Abs. 2 des Büroinhabers / der Büroinhaberin oder einer Führungskraft. Zugelassen ist, wer die Berufsbezeichnung „Landschaftsökologie“, „Biologie“, „Land-schaftsplanung“ oder vergleichbar tragen darf. Darüber hinaus gilt als Nachweis der Qualifikation

    • Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung Verkehrsanlagenplanung, Landschaftsarchitektur oder des Bauingeni-eurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung.
    • Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für den Auftragsfall gem.
    • § 33 UVgO in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 VgV.
    • - Für Personenschäden
    • - Für sonstige Schäden
    • Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
    • Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unterneh-mens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
    • Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetz-ten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten drei Jahre mindestens 3 beträgt.
    • Angabe, welche Teile des Auftrages der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
    • Nennung von einer Referenz der letzten 5 Jahre zu Leistungen der FFH-Vorprüfung
    • Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Erklärung muss auch von vorgesehenen Nachunternehmern, jeweils für sich selbst abgegeben werden.

Zuschlagskriterien

  • Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Bieter mit dem günstigsten Preisangebot erhält den Zuschlag für die ausgeschriebenen Leistungen.

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