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Neubau Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Gunsleben und Oschersleben Planungsleistungen von Ingenieurbauwerken nach § 41 ff. HOAI

Auftraggeber
Veröffentlicht
10.07.2026
Angebotsfrist
10.08.2026
Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neuwegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig sollen sichere Wege für Spaziergänger sowie für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Der neue Radweg wird in das regionale Radwegekonzept des Landkreises Börde eingebunden und ergänzt zudem das bestehende Wegesystem der Stadt Oschersleben. Die Trasse verläuft auf der früheren Bahntrasse. Der Beginn liegt südöstlich von Gunsleben an der Gemeindestraße „Zichzack“. Das Ende befindet sich in Oschersleben an der Gemeindestraße „Weststraße“ nördlich der Kleingartenanlagen. Die Gesamtlänge beträgt etwa 11.500 Meter. Entlang der Strecke kreuzen nur wenige Wirtschaftswege und Gemeindestraßen und an diesen Stellen soll der Radweg gegenüber dem landwirtschaftlichen Verkehr bevorrechtigt werden. Die Entwässerung erfolgt über die Bankette in die bewachsenen Seitenbereiche, dabei bleiben vorhandene kleine Gräben und Mulden in Funktion. Die bestehenden Bauwerke der Bahntrasse, wie Durchlässe und Brücken, wurden geprüft. Teilweise sind Sanierungen am Oberbau sowie Erneuerungen der Geländer und Absturzsicherungen erforderlich. Die seitlichen Gräben sollen in ihrem naturnahen Zustand belassen werden. Eine Übersicht der Durchlässe ist der Vergabeunterlage zu Entnehmen. Im gesamten Bauabschnitt liegen Ver- und Entsorgungsleitungen für Trinkwasser, Strom, Gas, Telekommunikation und Schutzwasser, die nicht erneuert werden müssen. Die jeweiligen Versorgungsträger sind informiert und werden in den weiteren Projektablauf einbezogen. Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 41 ff. HOAI sein. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Punkt 1.4. 1.4 Aufgabenbeschreibung Ingenieurbauwerke 1.4.1 Planung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 41 HOAI 2021 Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen ge-mäß Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 12 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet. Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: • Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 41 HOAI • Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 41 HOAI 1.4.2 Besondere Leistungen Für die Planung von Ingenieurbauwerken sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: Stufe 1 - Erstellung von Bauwerksbüchern nach DIN 1076 Stufe 2 - örtliche Bauüberwachung (LP 8)
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
10.07.26
Abgabefrist
10.08.26
Öffnung
10.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Gröningen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
post@westlicheboerde.de
Freischalten
Telefon
+49 39403-1580
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Namentliche Nennung des Büroinhabers, des Projektleiters und des Bauleiters sowie deren Qualifikation. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV Abs. 1 (Berufs-/Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung) oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 44 VgV Abs. 2 des Büroinhabers / der Büroinhaberin oder einer Führungskraft. Zugelassen ist, wer die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ mit der Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbar tragen darf. Darüber hinaus gilt als Nachweis der Qualifikation

    Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung.

  • Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für den Auftragsfall gem. § 45 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 VgV. - Für Personenschäden

    • mindestens 1.500.000 €
    • - Für sonstige Schäden: mindestens 250.000 €
    • - jeweils 2-fach maximiert
    • Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
    • Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unterneh-mens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
    • Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetz-ten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten drei Jahre mindestens 3 beträgt.
  • Angabe, welche Teile des Auftrages der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

  • Nennung von zwei Referenzen der letzten 5 Jahre zu Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke

  • Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Erklärung muss auch von vorgesehenen Nachunternehmern, jeweils für sich selbst abgegeben werden.

Zuschlagskriterien

  • Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Bieter mit dem günstigsten Preisangebot erhält den Zuschlag für die ausgeschriebenen Leistungen.

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