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Neubau Radweg Neue Bergstraße, Landsberg - Planungsleistungen Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk, TWP

Auftraggeber
Veröffentlicht
16.06.2026
Angebotsfrist
Planungsleistungen zum Neubau des Radwegs an der Neuen Bergstraße
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
16.06.26
Teilnahmefrist
15.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Geschätzter Wert
510.700 €
Erfüllungsort
Landsberg am Lech, Deutschland
Vertragslaufzeit
50 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
radweg-n.bergstrasse@landsberg.de
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Telefon
+49 81911280
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Website
https://www.deutsche-evergabe.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mindestanforderung

    • Nachweis eines gemittelten spezifischen Jahresumsatzes des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024, 2025 (netto) von mindestens 1.000.000,00 €
    • Das Kriterium „Gemittelter spezifischer Jahresumsatz des Bewerbers“ wird mit maximal 10 Punkten bewertet.
    • Maßgeblich ist der im Bewerberbogen (vgl. Ziff. 4.2.2) angegebene spezifische Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025, jeweils netto).
    • Die Punktevergabe erfolgt anhand dieses Durchschnittswertes wie folgt:
    • Beträgt der gemittelte spezifische Jahresumsatz Zwischen 1.000.000 € und 1.999.999,99 € werden 5 Punkte vergeben. Ab einem durchschnittlichen spezifischen Jahresumsatz von mindestens 2.000.000,00 € werden 10 Punkte vergeben.
  • Siehe Dokument Eignung_Auswahlmatrix Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzen vorzulegen, deren Fertigstellung nicht länger als acht Jahre zurückliegt. Jede Referenz kann aus max. zwei Referenzprojekten bestehen. Werden pro Referenz des Unternehmens mehr als zwei Referenzprojekte aufgelistet, dann werden nur die ersten zwei berücksichtigt. Es werden nur Referenzprojekte berücksichtigt, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Alle angegebenen Referenzen müssen die aufgeführten Mindestkriterien erfüllen, um bei der Bewertung/Bepunktung berücksichtigt zu werden. Bei der Aufteilung der jeweiligen Referenz auf mehrere Referenzprojekte werden die Punkte für die Kriterien vergeben, wenn für jeweils mind. eines der Referenzprojekte die geforderten Leistungsinhalte nachgewiesen werden können. Bei Vorlage von mehr als 2 Referenzen, werden nur die besten zwei Referenzen gewertet. Kann ein Kriterium nicht nachgewiesen werden, wird es mit 0 Punkten bewertet. Hinweis

    • Bereits eine Bewertung mit 0 Punkten führt zum Ausschluss des Bieters. Die Ausschlusskriterien sind jeweils in der Anmerkungsspalte des Dokuments Eignung_Auswahlmatrix explizit gekennzeichnet.
    • ___
    • Mindestkriterien:
    • Die nachfolgend genannten Mindestanforderungen müssen durch die beiden Referenzen insgesamt erfüllt werden, d.h. die einzelnen Anforderungen können sich auf beide Referenzen verteilen
    • Nachzuweisen sind in Summe:
    • - Vollständige Erbringung mindestens der Leistungsphasen 2, 3, 5, 6, 8 der Planung von Verkehrsanlagen gemäß §45 HOAI für höchstfrequentierte Verkehrsanlagen öffentlicher Auftraggeber unter Aufrechterhaltung des Verkehrs mit Baukosten von mindestens 3 Mio. € (netto)
    • - Vollständige Erbringung mindestens der Leistungsphasen 2, 3, 5, 6, 8 der Planung von Ingenieurbauwerken gemäß §41 HOAI (z.B. Ingenieurbauwerke/Stützwände) für öffentliche Auftraggeber mit Baukosten von mindestens 1 Mio. € (netto)
    • ___
    • Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt anhand mehrerer Kriterien, denen jeweils eine maximale Punktzahl zugeordnet ist.
    • Im Kriterium „Vergleichbarkeit der Maßnahme“ können maximal 5 Punkte erreicht werden. Bewertet wird, ob es sich um eine innerstädtische Straßenbaumaßnahme sowie um eine Maßnahme mit hoher Verkehrsbelastung zum Zeitpunkt der Bauausführung (≥ 20.000 Kfz/24h oder Funktion als Ausweichroute, ausgenommen Autobahnen) handelt. Werden beide Kriterien erfüllt, werden 5 Punkte vergeben
    • bei Erfüllung eines Kriteriums 3 Punkte, bei Nichterfüllung 0 Punkte.
    • Das Kriterium „Rad- und Fußverkehrsplanung nach Regelwerk“ wird ebenfalls mit maximal 5 Punkten bewertet. Maßgeblich ist dabei, ob die Planung regelkonformer Radverkehrsanlagen gemäß ERA/RASt sowie eine Konfliktlösung zwischen Radverkehr, motorisiertem Individualverkehr und Fußverkehr Bestandteil der Referenz ist. Bei Erfüllung beider Kriterien werden 5 Punkte vergeben, bei einem erfüllten Kriterium 3 Punkte und bei keinem erfüllten Kriterium 0 Punkte.
    • Für das Kriterium „Umgang mit besonderen Rahmenbedingungen“ können ebenfalls maximal 5 Punkte erzielt werden. Bewertet wird, ob besondere Randbedingungen, wie beispielsweise Bauen im denkmalgeschützten Umfeld, Maßnahmen im Bereich von ÖPNV-Linienverkehr oder enge räumliche Verhältnisse bzw. Bestandszwänge vorlagen, sowie ob bei den zu planenden Ingenieurbauwerken oder Stützwänden Umbauten oder Anpassungen an Bestandsbauwerken erfolgt sind. Werden beide Kriterien erfüllt, werden 5 Punkte vergeben, bei Erfüllung eines Kriteriums 3 Punkte, andernfalls 0 Punkte.
    • Das Kriterium „Durchführung unter Aufrechterhaltung des Verkehrs“ wird mit maximal 10 Punkten bewertet. Eine durchgehende Aufrechterhaltung des Verkehrs in beide Richtungen, beispielsweise unter Nutzung von Verkehrsführungen mit Spurverengung oder Spurwegnahme, wird mit 10 Punkten bewertet. Erfolgt die Aufrechterhaltung des Verkehrs lediglich zeitweise (z. B. im Rahmen von Nachtbaustellen) oder eingeschränkt auf eine Fahrtrichtung, werden 5 Punkte vergeben. Wird die Maßnahme unter Vollsperrung durchgeführt, erfolgt keine Punktevergabe.
    • Im Kriterium „Baukosten“ können maximal 5 Punkte erreicht werden. 5 Punkte werden vergeben, wenn die Baukosten der Verkehrsanlage über 5 Mio. € netto oder die Baukosten der Ingenieurbauwerke über 3 Mio. € netto liegen. 3 Punkte werden vergeben bei Baukosten der Verkehrsanlage zwischen 3 Mio. € und 5 Mio. € netto oder bei Baukosten der Ingenieurbauwerke zwischen 1 Mio. € und 3 Mio. € netto. Liegen die Baukosten der Verkehrsanlage unter 3 Mio. € netto oder die Baukosten der Ingenieurbauwerke unter 1 Mio. € netto, werden 0 Punkte vergeben. Die jeweilige Punktzahl wird bereits dann vergeben, wenn eine der genannten Alternativen erfüllt ist.
    • Das Kriterium „Leistungsumfang“ wird mit maximal 10 Punkten bewertet. Wurden die Leistungsphasen 2,3,5,6,8 gemäß §§ 41 oder 45 HOAI vollständig erbracht, werden 10 Punkte vergeben. Wurden nicht alle der Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 erbracht, erfolgt keine Punktevergabe.
  • Siehe Dokument Eignung_Auswahlmatrix Das Unternehmen kann auf folgende technische Ausstattung und Geräte zurückgreifen

    • Das Unternehmen hat darzulegen, dass er über die für die Projektabwicklung erforderliche technische Infrastruktur verfügt. Hierzu zählen insbesondere:
    • • CAD-gestützte Planungssysteme,
    • • AVA-Software,
    • • digitale Planübergabeformate,
    • • Fähigkeit zur digitalen Projektkommunikation."
    • Hinweis zur Bewertung:
    • Das Unternehmen legt dar, dass es über die genannte Ausstattung verfügt = 5 Punkte
    • Das Unternehmen kann nicht darlegen, dass es über die genannte Ausstattung verfügt = 0 Punkte
  • Siehe Dokument Eignung_Auswahlmatrix Das Unternehmen wendet folgende technische Ausrüstungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung an

    • Das Unternehmen hat seine internen Qualitätssicherungsmaßnahmen darzustellen. Hierzu zählen insbesondere:
    • • interne Prüf- und Freigabeprozesse,
    • • Maßnahmen zur Kosten- und Terminüberwachung,
    • • Sicherstellung der Einhaltung technischer Regelwerke."
    • Hinweis zur Bewertung:
    • Das Unternehmen stellt die Maßnahmen zur Qualitätssicherung sehr überzeugend, projektspezifisch und in sich schlüssig dar. = 15 Punkte
    • Das Unternehmen stellt die Maßnahmen zur Qualitätssicherung überwiegend schlüssig dar. = 10 Punkte
    • Das Unternehmen stellt die Maßnahmen zur Qualitätssicherung nur teilweise nachvollziehbar oder überwiegend allgemein dar. = 5 Punkte
    • Das Unternehmen kann die Maßnahmen zur Qualitätssicherung nicht belastbar darstellen oder die dargestellten Maßnahmen sind nicht erkennbar geeignet, um eine ordnungsgemäße Projektabwicklung sicherzustellen. = 0 Punkte
  • Siehe Dokument Eignung_Auswahlmatrix ___ Studien- und Ausbildungsnachweise ___ Anforderungen an die Qualifikation des Personals

    • Planungsphase (LPH1-7)
    • Für die Projektleitung wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bauingenieurwesen oder in einem vergleichbaren bautechnischen Studiengang vorausgesetzt.
    • Für die Fachplanung und Sachbearbeitung sind ein abgeschlossenes bautechnisches Studium, eine abgeschlossene Ausbildung zum staatlich geprüften Bautechniker oder eine gleichwertige bautechnische Qualifikation mit entsprechender Planungserfahrung nachzuweisen.
    • Hinweis zur Bewertung:
    • Das Unternehmen weist für die Fachplanung und Sachbearbeitung ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium nach = 10 Punkte
    • Das Unternehmen weist für die Fachplanung und Sachbearbeitung eine abgeschlossene Ausbildung zum staatlich geprüften Bautechniker oder eine gleichwertige bautechnische Qualifikation mit entsprechender Planungserfahrung nach = 5 Punkte
    • Das Unternehmen kann die geforderten Abschlüsse nicht vollumfänglich nachweisen = 0 Punkte.
    • ___
    • Anforderungen an die Qualifikation des Personals:
    • Ausführungsphase (LPH8)
    • Ein abgeschlossenes bautechnisches Studium für die Bauoberleitung bzw. ein abgeschlossenes bautechnisches Studium, eine abgeschlossene Ausbildung zum staatlich geprüften Bautechniker oder eine gleichwertige bautechnische Ausbildung sowie eine angemessene Baustellenpraxis für die örtliche Bauüberwachung werden vorausgesetzt.
    • Hinweis zur Bewertung:
    • Das Unternehmen weist für die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium nach = 10 Punkte
    • Das Unternehmen weist für die Bauoberleitung ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium, für die örtliche Bauüberwachung eine abgeschlossene Ausbildung zum staatlich geprüften Bautechniker oder eine gleichwertige bautechnische Ausbildung sowie eine angemessene Baustellenpraxis nach = 5 Punkte
    • Das Unternehmen kann die geforderten Abschlüsse nicht vollumfänglich nachweisen = 0 Punkte
  • Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden sowie von mindestens 2.000.000 € für Personenschäden.

Zuschlagskriterien

  • Qualitätskriterium: Auftragsbezogenes Organisationkonzepte (siehe III.16.1 Zuschlagskriterien)

  • Qualitätskriterium: Auftragsbezogene Erfahrung und Befähigung der Projektmitarbeiter (siehe III.16.1 Zuschlagskriterien)

  • Qualitätskriterium: Methodische Herangehensweise zur Sicherstellung des Projekterfolgs (siehe III.16.1 Zuschlagskriterien)

  • Preiskriterium: Angebotspreis

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