Veröffentlichung 13.12.23 | Abgabefrist 31.01.24 | Öffnung 31.01.24 | Vertragsbeginn 18.03.24 |
Eignungskriterien
1) Eigenerklärung über mindestens 3 und höchstens 5 erbrachte Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbar sind, jeweils mit Angabe des Auftragswertes, des Ausführungszeitraumes und des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Bescheinigung des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der jeweils benannten Bauleistung. Sollte der Bieter mehr als 5 Bauleistungen benennen, werden nur die ersten 5 benannten Bauleistungen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Bauleistung welchem Mitglied zuzuordnen ist. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal 5 Bauleistungen benannt werden. 2) Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Bei Bietergemeinschaften ist je Kalenderjahr die Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der Mitglieder zu addieren. 3) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter für die Ausführung des Auftrags verfügt; 4) Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Eigenerklärung über mindestens 3 und höchstens 5 erbrachte Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbar sind, jeweils mit Angabe des Auftragswertes, des Ausführungszeitraumes und des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Bescheinigung des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der jeweils benannten Bauleistung. Sollte der Bieter mehr als 5 Bauleistungen benennen, werden nur die ersten 5 benannten Bauleistungen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Bauleistung welchem Mitglied zuzuordnen ist. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal 5 Bauleistungen benannt werden.
Zuschlagskriterien
Preiskriterium
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil
Meine Eignung prüfenKostenlos · Sofortige Analyse
KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.
Vertraut von 1.000+ Unternehmen
Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen