Frist abgelaufen

Neubau Rettungswache, Hainichener Str. 10 in 09648 Mittweida: Los 009 - Gründach

Die Angebotsfrist ist am 08. Juli 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 03. September 2025

  • HEIDEL Garten- und Landschaftsbau, Inh. Stefanie Heise, Vilsbiburg · 21.828 €
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
10.06.2025
Angebotsfrist
08.07.2025
Neubau Rettungswache, Hainichener Str. 10 in 09648 Mittweida: Los 009 - Gründach

Zeitplan

Veröffentlichung
10.06.25
Abgabefrist
08.07.25
Öffnung
08.07.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Mittweida, Deutschland
Vertragslaufzeit
26 Tage
E-Mail
david.ksoll@lmkgmbh.de
Telefon
+49 (0) 3727 991342

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • A) Vorlage mit dem Angebot

    • (a) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
    • (b) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung,
    • (c) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft,
    • d) Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
    • B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
    • (a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend),
    • (b)Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist),
    • (c)Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt),
    • (d)Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
    • (e)Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen.
    • Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaates ist als Nachweis anstelle der Registrierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ebenso zugelassen.
    • Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Nimmt der Bieter hinsichtlich der Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen der Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften
    • die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen abzugeben.
    • Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
  • Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

  • Vorlage mit dem Angebot: Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) oder abgeschlossen wird: Versicherungssumme von mindestens 3 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder – soweit eine solche Versicherung noch nicht besteht - Vorlage einer verbindlichen Zusage eine Haftpflichtversicherers, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied getrennt zu führen. Alternativ kann eine Bestätigung durch eine Versicherungsgesellschaft eingereicht werden, dass im Falle einer Auftragsvergabe durch die Bewerber-/Bietergemeinschaft eine auftragsbezogene Versicherung in der vorgegebenen Deckungshöhe abgeschlossen wird, die die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abdeckt.

  • A) Vorlage mit dem Angebot

    • Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
    • B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
    • Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaates ist als Nachweis anstelle der Registrierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ebenso zugelassen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Nimmt der Bieter hinsichtlich der Kriterien für die berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen der Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften
    • die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen abzugeben.
  • A) Vorlage mit dem Angebot

    • Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister
    • B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Handelsregisterauszug (soweit zutreffend)
    • Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaates ist als Nachweis anstelle der Registrierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ebenso zugelassen.
    • Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen.
  • A) Vorlage mit dem Angebot

    • Erklärung zu bestehenden Eintragungen in der Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer
    • B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Gewerbeanmeldung, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend)
    • Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaates ist als Nachweis anstelle der Registrierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ebenso zugelassen.
    • Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen.
    • Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen.
    • Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen.

Zuschlagskriterien

  • -

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf156 KB32 Seiten
Kalkulation78 KB2 Tabellen
Projektplan37 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen203 KB24 Seiten
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