Veröffentlichung 30.07.26 | Fragenfrist 08.09.26 | Abgabefrist 22.09.26 | Öffnung 22.09.26 | Vertragsbeginn 22.03.27 |
Eignungskriterien
- Gewerbeanmeldung nach § 14 Abs. 1 GWO (bei einem erlaubnispflichtigen Gewerbe ist die entsprechende Gewerbeerlaubnis der zuständigen Behörde vorzulegen) - Handelsregisterauszug (sofern vorhanden) - Bescheinigung der Mitgliedschaft von der zuständigen Industrie- und Handelskammer - Handwerkskarte der zuständigen Handwerkskammer, sofern ein nach Anlage A zu § 1 Abs. 2 HwO (Handwerksordnung) zulassungspflichtiges Handwerk ausgeübt wird
- Unbedenklichkeitserklärungen der Krankenkassen für die Mehrzahl der Beschäftigten - Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes - Freistellungsbescheinigung gem. §48 b EStG des zuständigen Finanzamtes - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Bescheinigung der lt. Tarifbindung zuständigen Sozialkasse oder eine Negativbescheinigung der Sozialkasse Die Mitgliedschaft in einer Innung ersetzt die geforderten Nachweise nicht. Bei Vorlage von Nachweisen/Unbedenklichkeitserklärungen der zuständigen Stellen in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die Bescheinigungen nicht älter als 1 Jahr sein (Stichtag - Ablauf der Angebotsfrist) Sofern Bescheinigungen von Dritten (außer von Nachunternehmern) beantragt werden müssen, ist zumindest ein entsprechender Nachweis darüber zu erbringen, dass diese tatsächlich beantragt wurden. Vor der Zuschlagserteilung müssen die Bescheinigungen der Auftraggeberin zwingend vorliegen.
- mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Kalenderjahre, die in Hinblick auf die Art und den Umfang der ausgeführten Leistung vergleichbar sind (Nachweis beispielsweise mittels der Referenzbescheinigungen Formblatt 444)
- Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Nachweis der Eintragung in das Installateurverzeichnis öffentlicher Versorgungsunternehmen (Energieunternehmen, Ver- und Entsorgungsunternehmen)
Zuschlagskriterien
Preis: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Skonto findet ebenfalls Berücksichtigung.
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