Veröffentlichung 19.06.26 | Abgabefrist 31.07.26 | Vertragsbeginn 27.08.27 |
Eignungskriterien
Durch Nachweis von zwei Referenzobjekten mit vergleichbarer komplexen Aufgabenstellungen und ungefähr gleich grosser Auftragssumme wie offeriert (nicht älter als 5 Jahre seit Abnahme).
Der Anbieter oder die Bietergemeinschaft weisen einen durchschnittlichen Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nach, der mind. das Dreifache der vorliegend offerierten Auftragssumme beträgt. Umsätze von Subunternehmern werden nicht berücksichtigt. Eigene Referenzen der Bauherrschaft werden ebenfalls berücksichtigt.
Den Nachweis, dass die Unternehmung die Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen einhält, die wirtschaftlichen Anforderungen erfüllt und das Kreisgericht Werdenberg/Sarganserland als Gerichtsstand anerkennt, erbringen sie auf beigelegtem Formular im Anhang, welches von allen beteiligten Unternehmen zu unterzeichnen ist. Als Auskunftsstelle bei Fragen über die am Ort der Leistungserbringung geltenden Arbeitsschutzbestimmungen des Kanton St.Gallen ist das kantonale Arbeitsamt bzw. Arbeitsinspektorat zuständig. Bei Zuwiderhandlungen gegen die zum Schutz der Arbeitnehmer aufgestellten Vorschriften oder bei falschen Angeben der Selbstdeklaration kann die vergebende Behörde den Auftrag widerrufen und den Vertrag fristlos auflösen.
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