Frist abgelaufen

Neubau Verfügungsgebäude 1. BA CatLab

Auftraggeber
Veröffentlicht
14.07.2025
Angebotsfrist
14.08.2025
Das Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB) beabsichtigt, in der Magnusstraße in Berlin-Adlershof ein neues Labor- und Bürogebäude zu errichten, welches die substantielle Stärkung der Forschung und Entwicklung im Bereich der Katalyse ermöglichen soll. Im ersten Bauabschnitt soll ein innovatives Labor und Bürogebäude für die Katalyseforschung geschaffen werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
14.07.25
Abgabefrist
14.08.25
Öffnung
14.08.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
E-Mail
vergabe@helmholtz-berlin.de
Telefon
03080620
Website
https://www.helmholtz-berlin.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zum Nachweis der Eignung zur Berufsausübung

    • Angaben gemäß Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" - zu Registereintragungen, - zur Berufsgenossenschaft, - zu
    • Insolvenzverfahren und Liquidation, - dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
    • Sozialversicherung. Das Formblatt kann direkt unter folgenden Link aufgerufen werden:
    • https://www.helmholtzberlin.de/media/media/zentrum/einkauf/eigenerklaerung.pdf -
    • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
    • Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen
    • nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
    • vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot: - Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ - Oder
    • eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
    • Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die
    • engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
    • „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die
    • nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
  • Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

    • Angaben gemäß Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
    • Das Formblatt kann direkt unter folgenden Link aufgerufen werden:
    • https://www.helmholtzberlin.de/media/media/zentrum/einkauf/eigenerklaerung.pdf -
    • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
    • Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen
    • nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
    • vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot: - Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ - Oder
    • eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
    • Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese inder Liste
    • des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die
    • engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
    • „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die
    • nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

    • Angaben gemäß Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" zu drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten
    • fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, von den drei Referenzen muss mindestens eine Referenz zum Nachweis von Elektroinstallationsarbeiten für die Ausführung eines KNX-Steuerungssystems vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung und
    • mindestens eine Referenz zum Nachweis von Elektroinstallationsarbeiten für die Ausführung einer Sprachalarmierungsanlage vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sein. Das Formblatt kann direkt unter folgenden Link aufgerufen werden:
    • https://www.helmholtzberlin.de/media/media/zentrum/einkauf/eigenerklaerung.pdf -
    • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
    • Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot: - Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscherSprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

    • Angaben gemäß Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" zu Arbeitskräften in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren. Das Formblatt kann direkt unter folgenden Link aufgerufen werden:
    • https://www.helmholtzberlin.de/media/media/zentrum/einkauf/eigenerklaerung.pdf -
    • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
    • Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen
    • nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
    • vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot: - Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ - Oder
    • eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
    • Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die
    • engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
    • „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die
    • nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

    • Gültiger Nachweis der VdS-Errichtergenehmigung für Gefahrenmeldeanlagen für Arbeiten an Brand-/Fernmeldeanlagen, gültiger
    • Nachweis der VdS-Errichtergenehmigung für Gefahrenmeldeanlagen für Arbeiten an Einbruchmeldeanlagen,

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Vergabeunterlagen

Preisblatt42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB8 Seiten
Eigenerklärung124 KB16 Seiten
Eignungskriterien56 KB32 Seiten
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