Frist abgelaufen

Neubau Verfügungsgebäude 1. BA CatLab

Die Angebotsfrist ist am 10. November 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 10. Dezember 2025

  • Caverion Deutschland GmbH, Deggendorf · 2.424.071 €
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
13.10.2025
Angebotsfrist
10.11.2025
Das Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB) beabsichtigt, in der Magnusstraße in Berlin-Adlershof ein neues Labor- und Bürogebäude zu errichten, welches die substantielle Stärkung der Forschung und Entwicklung im Bereich der Katalyse ermöglichen soll. Im ersten Bauabschnitt soll ein innovatives Labor und Bürogebäude für die Katalyseforschung geschaffen werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
13.10.25
Abgabefrist
10.11.25
Öffnung
10.11.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
Vertragslaufzeit
17 Tage
E-Mail
vergabe@helmholtz-berlin.de
Telefon
0308062-0
Website
https://www.helmholtz-berlin.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zum Nachweis der Eignung zur Berufsausübung

    • Angaben gemäß Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" - zu Registereintragungen, - zur Berufsgenossenschaft, - zu
    • Insolvenzverfahren und Liquidation, - dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
    • Sozialversicherung. Das Formblatt kann direkt unter folgenden Link aufgerufen werden:
    • https://www.helmholtzberlin.de/media/media/zentrum/einkauf/eigenerklaerung.pdf -
    • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
    • Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen
    • nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
    • vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot: - Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ - Oder
    • eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
    • Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die
    • engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
    • „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die
    • nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
  • Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

    • Angaben gemäß Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
    • Das Formblatt kann direkt unter folgenden Link aufgerufen werden:
    • https://www.helmholtzberlin.de/media/media/zentrum/einkauf/eigenerklaerung.pdf -
    • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
    • Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen
    • nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
    • vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot: - Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ - Oder
    • eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
    • Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese inder Liste
    • des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die
    • engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
    • „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die
    • nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

    • Angaben gemäß Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" zu drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten
    • fünf abgeschlossenen Kalenderjahren. Das Formblatt kann direkt unter folgenden Link aufgerufen werden:
    • https://www.helmholtzberlin.de/media/media/zentrum/einkauf/eigenerklaerung.pdf -
    • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
    • Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot: - Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscherSprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

    • Angaben gemäß Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" zu Arbeitskräften in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren. Das Formblatt kann direkt unter folgenden Link aufgerufen werden:
    • https://www.helmholtzberlin.de/media/media/zentrum/einkauf/eigenerklaerung.pdf -
    • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
    • Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen
    • nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
    • vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot: - Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ - Oder
    • eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
    • Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die
    • engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
    • „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die
    • nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

    • Gültiger Zertifizierungsnachweis bzw. Errichtergenehmigung nach der DIN 14675 für Brandmeldeanlagen,
    • gültiger Zertifizierungsnachweis bzw. Errichtergenehmigung nach der DIN 14675 für Sprachalarmierungsanlage Fabrikat Dynacord,
    • gültiger Zertifizierungsnachweis bzw. Errichtergenehmigung für Einbruchmeldeanlagen nach VdS-Zertifizierung oder DIN EN 50131

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Preisblatt42 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage287 KB8 Seiten
Eigenerklärung124 KB16 Seiten
Eignungskriterien56 KB32 Seiten
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