Frist abgelaufen

Neubau/Erweiterung Vorfelder

Die Angebotsfrist ist am 06. März 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
28.03.2025
Angebotsfrist
Der Flughafen Memmingen, Am Flughafen 35, 87766 Memmingerberg plant die bauliche Realisierung und Inbetriebnahme der planfestgestellten / genehmigten Erweiterung von Vorfeld 1 in westliche Richtung in einer Größenordnung von ca. 9.000 m². Im Süden ist die Erweiterung von Vorfeld 1 an die Rollbahn N anzuschließen, die im Bereich des Vorfeldanschlusses in einer Größenordnung von ca.3.000 m² erneuert wird. Die Vorfelderweiterung soll auf einer Fläche von ca. 6.000 m² in Betonbauweise realisiert werden, der Rest soll in Asphaltbauweise errichtet werden. In Verbindung mit der Vorfelderweiertung ist das Entwässerungssystem sowie das Kabelleerrohrsystem zu erweitern. Darüber hinaus soll eine Betriebsstraße in einer Größenordnung von ca. 1.500 m² in Asphaltbauweise errichtet werden.

Zeitplan

Teilnahmefrist
06.03.25
Veröffentlichung
28.03.25
Vertragsbeginn
10.06.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Memmingerberg, Deutschland
E-Mail
info@memmingen-airport.com
Telefon
+49 8331 9725-0
Website
www.memmingen-airport.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Folgende Unterlagen sind für den Nachweis der Eignung vorzulegen

    • —Umsatz u. Anzahl Mitarbeiter (letzten 3 Geschäftsjahre)
    • —Referenzen
    • —Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe- o. Handelsregister, Sozial- u. Betriebshaftpflichtversicherung, Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
    • —akt. Freistellungsbescheinigung: Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
    • - maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3, wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3.c (Referenzen) entfallen,
    • - maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2
    • Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
    • - Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Um-stände der Leistungserbringung,
    • - Positive Beurteilung durch den Referenzgeber
    • - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
    • - Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
    • Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
    • 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt
    • 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen
    • 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufwei-sen
    • 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jewei-ligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merk-mal nur wenige wertungsfähige Aussagen
    • 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jewei-ligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen
    • 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jewei-ligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
    • Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
    • Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
    • Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
    • Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassen-den Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
  • Folgende Unterlagen sind für den Nachweis der Eignung vorzulegen

    • —Umsatz u. Anzahl Mitarbeiter (letzten 3 Geschäftsjahre)
    • —Referenzen
    • —Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe- o. Handelsregister, Sozial- u. Betriebshaftpflichtversicherung, Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
    • —akt. Freistellungsbescheinigung: Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
    • - maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3, wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3.c (Referenzen) entfallen,
    • - maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2
    • Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
    • - Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Um-stände der Leistungserbringung,
    • - Positive Beurteilung durch den Referenzgeber
    • - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
    • - Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
    • Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
    • 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt
    • 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen
    • 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufwei-sen
    • 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jewei-ligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merk-mal nur wenige wertungsfähige Aussagen
    • 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jewei-ligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen
    • 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jewei-ligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
    • Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
    • Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
    • Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
    • Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassen-den Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
  • Folgende Unterlagen sind für den Nachweis der Eignung vorzulegen

    • —Umsatz u. Anzahl Mitarbeiter (letzten 3 Geschäftsjahre)
    • —Referenzen
    • —Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe- o. Handelsregister, Sozial- u. Betriebshaftpflichtversicherung, Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
    • —akt. Freistellungsbescheinigung: Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
    • - maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3, wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3.c (Referenzen) entfallen,
    • - maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2
    • Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
    • - Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Um-stände der Leistungserbringung,
    • - Positive Beurteilung durch den Referenzgeber
    • - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
    • - Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
    • Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
    • 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt
    • 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen
    • 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufwei-sen
    • 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jewei-ligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merk-mal nur wenige wertungsfähige Aussagen
    • 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jewei-ligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen
    • 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jewei-ligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
    • Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
    • Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
    • Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
    • Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassen-den Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.

Zuschlagskriterien

  • Angebotssumme

  • Auftragsbezogenes Bauablaufkonzept

  • Auftragsbezogenes Konzept zur Einhaltung der Termine

  • Auftragsbezogenes Personalkonzept

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Preisblatt124 KB2 Tabellen
Projektplan56 KB6 Seiten
Eigenerklärung24 KB12 Seiten
Eignungskriterien156 KB24 Seiten
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